Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
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Neue Prüfungsordnungen für unseren Bachelor

Seit Ende Juli gibt es eine neue Prüfungsordnung. Diese ist (wie schon zuvor) geteilt in einen Allgemeinen Teil (AT) sowie einen Besonderen Teil (BT). Der AT gilt für die Bachelorstudiengänge Moderne Sprach- und Literaturwissenschaften der Neuphilologischen Fakultät, der BT ist der für die Computerlinguistik spezifische Teil.

Seit dem 30.07.2026 gibt es eine neue Prüfungsordnung für den AT. Studierende, die das Studium nach der alten PO vom 02.02.2022 begonnen haben, können auf Antrag noch für ein weiteres Semester (spätestens bis zum Ende des SoSe 2027) nach der alten Prüfungsordnung studieren.

Außerdem gibt es einen neuen BT vom 28.07.2026. Der neue BT gilt erstmals ab dem WiSe 26/27. Für den BT gilt eine deutlich großzügigere Übergangsregelung: Studierende, die das Studium nach der alten PO vom 01.02.2023 begonnen haben, können auf Antrag noch für acht weitere Semester, längstens bis zum Ablauf des WiSe 29/30, nach den Regelungen der alten PO studieren.

Übersicht

Teil Alte Prüfungsordnung Übergangsregelung Neue Prüfungsordnung
AT 02.02.2022 auf Antrag maximal gültig bis Ende SoSe 2027 30.07.2026
BT 01.02.2023 auf Antrag maximal gültig bis Ende WiSe 2029/30 28.07.2026

Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; für eine vollständige Gegenüberstellung müssen die jeweils alte und neue Prüfungsordnung im Detail verglichen werden.

Hifreich kann zudem der sehr übersichtliche Post der Fachschaft sein, der dieser Seite teilweise als Vorbild diente.


Änderungen im Besonderen Teil (BT)

Mathe und Logik bekommen eigene Module

Anders als eigentlich alle anderen Veranstaltungen haben sich die „Mathematischen Grundlagen“ und die „Logischen Grundlagen“ bisher ein Modul geteilt. Dieses wurde nun aufgeteilt, sodass jede Veranstaltung in ihrem eigenen Modul lebt. Das kann geringfügige Auswirkungen auf die Berechnung der Bachelornote haben. Zudem beeinflusst es die Streichbarkeit der Mathematischen und Logischen Grundlagen.

Drei Vorlesungen bekommen neue Namen

Die folgenden Vorlesungen wurden in der neuen PO umbenannt:

  • Formale Syntax → Computationelle Syntax
  • Formale Semantik → Computationelle Semantik
  • Statistische Methoden → Einführung in das maschinelle Lernen

Diese Umbenennungen tragen vor allem dem Rechnung, dass sie nun die Kursinhalte besser abbilden.

Der 25%-Studiengang wurde umstrukturiert

Bisher gab es in der 25%-Variante zwei Spezialisierungen („Angewandte Computerlinguistik“ bzw. „Formale Linguistik“). Diese beiden Spezialisierungen existieren in dieser Form nicht mehr. Stattdessen ist nur ein Curriculum vorgesehen, das folgende Veranstaltungen umfasst:

  • Einführung in die Computerlinguistik
  • Mathematische Grundlagen
  • Programmieren I
  • Programmieren II
  • Minor Studies in CL I
  • Minor Studies in CL II

Die Trennung zwischen computerlinguistischen und formal-linguistischen Modulen entfällt

In der alten PO (BT) wurde an mehreren Stellen zwischen computerlinguistischen bzw. angewandten und formal-linguistischen Modulvarianten unterschieden. So gab es beispielsweise getrennte Advanced Studies in Computational Linguistics und Advanced Studies in Formal Linguistics. Im 25%-Studium musste sogar ausdrücklich zwischen den Schwerpunkten „Angewandte Computerlinguistik“ und „Formale Linguistik“ gewählt werden. In der neuen PO wird diese Trennung weitgehend aufgegeben. So gibt es beispielsweise nur noch Advanced Studies in Computational Linguistics. In der Praxis war die bisherige Unterscheidung schon seit Längerem nicht mehr besonders trennscharf: Seminare konnten de facto häufig sowohl für die eine als auch für die andere Modulvariante angerechnet werden. Die neue PO bildet diese Praxis nun auch formal besser ab. Zudem werden im neuen Curriculum alle 25%-Studierenden besser auf programmiertechnisch anspruchsvollere Veranstaltungen vorbereitet.

Bürokratieabbau bei der 50%-Variante

Wer zu 50% Computerlinguistik studiert und noch nicht weiß, in welchem Fach er oder sie die Bachelorarbeit schreiben möchte, hatte bisher ein erstes und ein zweites Hauptfach und musste dann vor der Anmeldung für die Bachelorarbeit ggf. das „Hauptfach wechseln“, um im 50%-Fach, das offiziell nicht das erste Hauptfach war, die Bachelorarbeit schreiben zu können. Nun studiert man einfach zwei „gleichberechtigte“ Fächer, und man legt mit der Anmeldung zur Bachelorarbeit lediglich fest, in welchem Fach man die Bachelorarbeit schreibt. Man spart sich also ggf. einen Gang in die Studienberatung sowie eine Umschreibung. Diese Änderung ist im Prinzip sowohl im AT als auch im BT aufgenommen worden. Darüber hinaus ist sie auch im Mitteilungsblatt der Rektorin vom 22.07.2026 festgehalten worden und damit bereits jetzt für alle Studierenden gültig.

Teilzeitstudium

Mit der neuen PO (BT) ist es nun möglich, Computerlinguistik in Teilzeit zu studieren. Das Teilzeitstudium ermöglicht es Studierenden, die sich in besonderen Lebensumständen befinden, ihr Studium in Teilzeit und damit in der doppelten Zeit (also 12 Semester à 15 ECTS) zu absolvierent. Zugelassen zum Teilzeitstudium sind Studierende, die nachweislich

  • Kinder oder pflegebedürftige Angehörige versorgen,
  • einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder
  • aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in Vollzeit studieren können.

Änderungen im Allgemeinen Teil (AT)

Zwei Prüfende, wenn der Prüfungsanspruch auf dem Spiel steht

Prüfungen, deren Nichtbestehen zum endgültigen Nichtbestehen der Bachelorprüfung führt, müssen von zwei Prüfenden abgenommen werden. Dabei werden die Studierenden ausdrücklich dazu angehalten, die Prüfenden vorher auf diese Situation hinzuweisen.

Bürokratieabbau bei der 50%-Variante

Wer zu 50% Computerlinguistik studiert und noch nicht weiß, in welchem Fach er oder sie die Bachelorarbeit schreiben möchte, hatte bisher ein erstes und ein zweites Hauptfach und musste dann vor der Anmeldung für die Bachelorarbeit ggf. das „Hauptfach wechseln“, um im 50%-Fach, das offiziell nicht das erste Hauptfach war, die Bachelorarbeit schreiben zu können. Nun studiert man einfach zwei „gleichberechtigte“ Fächer, und man legt mit der Anmeldung zur Bachelorarbeit lediglich fest, in welchem Fach man die Bachelorarbeit schreibt. Man spart sich also ggf. einen Gang in die Studienberatung sowie eine Umschreibung. Diese Änderung ist im Prinzip sowohl im AT als auch im BT aufgenommen worden. Darüber hinaus ist sie auch im Mitteilungsblatt der Rektorin vom 22.07.2026 festgehalten worden und damit bereits jetzt für alle Studierenden gültig.

KI, Plagiate und Selbstplagiate

Die Regelungen zu Plagiaten und Selbstplagiaten sind in der neuen Prüfungsordnung präziser gefasst. Außerdem wird die Nutzung KI-basierter Hilfsmittel ausdrücklich berücksichtigt. Sind solche Hilfsmittel für eine Prüfungsleistung zugelassen, muss ihre Verwendung kenntlich gemacht werden. Ergänzende Hinweise zum Umgang mit KI finden sich in den KI-Richtlinien der Universität Heidelberg. Basierend auf diesen KI-Richtlinien hat die Neuphilologische Fakultät eine ergänzte Eigenständigkeitserklärung veröffentlicht (nicht bindende englische Übersetzung hier).

Rücktritt und Krankheit bei Prüfungen

Das Verfahren ist nun detaillierter ausgestaltet. Siehe hierzu § 10 in der PO AT 2026.

Nachteilsausgleich

Auch dieses Thema ist nun konkretisiert worden. Siehe hierzu § 11 in der PO AT 2026.


Was muss ich tun?

Für die im WiSe neu eingeschriebenen Studierenden gilt automatisch die neue PO (AT und BT). Alle anderen Studierenden müssen entscheiden, ob und wann sie in die neue PO (AT und NT) wechseln wollen. Da die neue PO BT den 25 % Studiengang deutlich umstrukturiert, wird diese Gruppe von Studierenden gesondert betrachtet.

Studierende mit 50 %, 75 % oder 100 % Fachanteil

Wenn Du in die neue PO wechseln möchtest, reicht ein formloser Antrag an das Sekretariat. Dort werden die Anträge gesammelt, die bereits erbrachten Leistungen entsprechend übertragen und die Studierenden anschließend der neuen PO zugeordnet. Für diesen Wechsel hast Du grundsätzlich auch zu einem späteren Zeitpunkt noch die Möglichkeit.

Wenn Du in der alten PO bleiben möchtest, ist ebenfalls ein formloser Antrag erforderlich. Dieser soll bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit im Sekretariat abgegeben werden. Beachte dabei, dass Du Dein Bachelorstudium innerhalb der für die alte PO geltenden Übergangsfrist abschließen musst.

Studierende mit 25 % Fachanteil

Auch hier solltest Du zunächst überlegen, ob Du nach der alten oder der neuen PO studieren möchtest. Studierenden, die gerade erst mit dem Studium begonnen haben, empfehlen wir in der Regel die neue PO.

Wenn Du allerdings bereits Leistungen nach der alten PO erbracht hast – beispielsweise die „Einführung in die Sprachwissenschaft“ –, können diese unter Umständen nicht mehr in das neue Curriculum eingebracht werden. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, in der alten PO zu bleiben.

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