Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Institut für Computerlinguistik

FAQ Bachelor: Umschreibung, Parallelstudium

Stand: November 2019

  1. Ist ein Parallelstudium möglich?
  2. Wie muss ich bei einer Umschreibung vorgehen?
  3. Ich studiere Computerlinguistik im 5. Semester als Hauptfach an der Universität Zürich. Kann ich am Institut in Heidelberg mein Studium fortsetzen und meine bisherigen Leistungen anrechnen lassen?
  4. Ich studiere bereits an der Uni Heidelberg, möchte aber ab nächstem Semester zu CL wechseln. Muss ich mich als Ausländer wieder neu bewerben?
  5. Ich studiere an einer anderen Uni in Deutschland Computerlinguistik (bzw. etwas sehr Ähnliches), und würde gerne nach Heidelberg wechseln; wenn möglich in ein höheres Semester. Gilt ein Hochschulwechsel als Umschreibung?
  6. Ich würde gerne von 75%- auf 100%-Computerlinguistik wechseln. Werde ich dabei in ein niedrigeres Fachsemester eingestuft?
  7. Ich überlege nach dem Verlust des Prüfungsanspruchs in einem ähnlichen, aber nicht gleichen Fach an einer anderen Universität, ob ich nach Heidelberg wechseln kann.

  1. Ist ein Parallelstudium möglich?

    Ja, man kann ein Parallelstudium mit dem Antrag auf Umschreibung beantragen. Weitere Informationen findet man hier.

  2. Wie muss ich bei einer Umschreibung vorgehen?

    Hier gibt es drei typische Fälle:

    1. Fall: Ich möchte in das Fach Computerlinguistik wechseln. Wie läuft dies ab?
    2. Fall: Aufgrund eines Fachwechsels zur Computerlinguistik bräuchte ich eine Bescheinigung der Fachstudienberatung.
    3. Fall: Ich studiere zur Zeit Computerlinguistik 50% (2. HF), möchte aber die Gewichtung gerne auf 75 % legen. Brauche ich auch bei diesem innerfachlichen Wechsel einen Antrag auf Umschreibung?
    Bei all diesen Fragen läuft es gleich ab: Die Voraussetzung für eine "Umschreibung" ist, dass der/die Studierende fortlaufend immatrikuliert bleibt. Das bedeutet, dass sich der/die Studierende beim Wechsel von einem Fach zum Anderen nicht exmatrikuliert und wieder immatrikuliert.

    So geht man am besten vor:
    • Man lässt sich von der Fachstudienberatung einen Antrag auf Umschreibung ausstellen. Diesen kann man auch gerne selbst zur Sprechstunde mitnehmen. Die Fachstudienberatung unterschreibt und stempelt den Antrag ab.
    • Falls man sich in ein höheres Fachsemester einstufen lassen möchte, muss auch folgendes Formular ausgefüllt werden: Anrechnung von Studienzeiten.
    • Diese Unterlagen gibt man in der Universitätsverwaltung in der Seminarstr. 2 ab. Die Fristen für die Umschreibung findet man hier.
    • Sollte die Umschreibung durch die Verwaltung durchgeführt worden sein, sieht man im LSF eine neue Maske mit den neuen gewählten Fächern.
    • Die bisher geleisteten Kurse werden nicht automatisch übernommen. Wenn man Leistungen vom alten ins neue Fach übertragen lassen möchte, muss man wieder zur Studienberatung gehen und die Anerkennung der bisherigen Leistungen in der Computerlinguistik beantragen. Mit diesem Formular geht man ins Sekretariat (Zi. 109), wo die Leistungen ins LSF-System überführt werden können. Eine Überführung der Leistungen ist auch dann notwendig, wenn man lediglich den prozentualen Anteil der Computerlinguistik gewechselt hat.

    Jetzt ist die Umschreibung vollständig durchgeführt. Auch wenn die Umschreibung bis zum Anfang der Vorlesungszeit nicht vollständig abgeschlossen werden kann, darf man natürlich an weiteren Veranstaltungen teilnehmen.

    Weitere Informationen findet man hier:

    http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/bewerbung/verfahren/hoehere.html

  3. Ich studiere Computerlinguistik im 5. Semester als Hauptfach an der Universität Zürich. Kann ich am Institut in Heidelberg mein Studium fortsetzen und meine bisherigen Leistungen anrechnen lassen?

    Ja, eine Anerkennung der Studienleistungen ist ohne Weiteres möglich. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

    • Die Scheine oder ein ausgedruckter Notenspiegel (Transcript of Records), falls die Leistungen elektronisch gehandhabt werden.
    • Zu jeder Veranstaltung: Titel; Leistungspunkte (credits); Zusammenfassung, was für die Benotung geleistet werden musste. (Kurze Beschreibung der Inhalte reicht aus, diese sind oft auch elektronisch verfügbar.)
    • Generell werden nur benotete Leistungen angenommen (bis auf das Praktikum, das nicht benotet wird).

    Studierende ohne deutsche Staatsbürgerschaft beachten bitte die Bewerbungsfristen für Ausländer (bis 15.7. für das Wintersemester; 15.1. für das Sommersemester). Infos zur Einschreibung

    Ansonsten wird ein Universitätswechsel wie bei einer Umschreibung gehandhabt (siehe die entsprechenden FAQ).

  4. Ich studiere bereits an der Uni Heidelberg, möchte aber ab nächstem Semester zu CL wechseln. Muss ich mich als Ausländer wieder neu bewerben?

    Ausländer, die innerhalb der Universität Heidelberg zum Fach Computerlinguistik wechseln, können sich mit dem gleichen Antrag auf Umschreibung umschreiben lassen wie deutsche Studierende. Eine weitere Bewerbung ist also nicht notwendig, und es gelten auch die gleichen Fristen wie bei deutschen Studierenden.

  5. Ich studiere an einer anderen Uni in Deutschland Computerlinguistik (bzw. etwas sehr Ähnliches), und würde gerne nach Heidelberg wechseln; wenn möglich in ein höheres Semester. Gilt ein Hochschulwechsel als Umschreibung?

    Ein Hochschulwechsel wird nicht als Umschreibung betrachtet. Man muss sich also normal immatrikulieren und die Unterlagen beim Studierendensekretariat einreichen. Für Studierende mit deutscher Staatsbürgerschaft gelten die Fristen 'für Studieninteressierte, die bereits in Deutschland studiert haben'; sonst müssen die allgemeinen Fristen für Ausländer eingehalten werden (15. Juli / 15. Januar).
    In beiden Fällen muss man zur Fachstudienberatung, um sich offiziell über das hiesige Fach beraten zu lassen, bzw. um sich anhand Ihrer bisherigen Leistungen ggf. höherstufen zu lassen. Bei der Fachstudienberatung sollte man sich rechtzeitig für ein persönliches Gespräch melden.

  6. Ich würde gerne von 75%- auf 100%-Computerlinguistik wechseln. Werde ich dabei in ein niedrigeres Fachsemester eingestuft?

    Die Umschreibung in einen anderen Anteil des gleichen Faches wirkt sich nicht auf das Fachsemester aus, d.h. die Fachsemester werden einfach weitergezählt. Weder eine Rückstufung, noch eine Höherstufung (beim Wechsel von einem höheren Anteil zu einem niedrigeren) ist vorgesehen.

  7. Ich überlege nach dem Verlust des Prüfungsanspruchs in einem ähnlichen, aber nicht gleichen Fach an einer anderen Universität, ob ich nach Heidelberg wechseln kann.

    Der Bereich 'Computerlinguistik' wird an vielen Hochschulen unterschiedlich genannt. Bei gleichnamigen Studiengängen ist eine Übernahme nach Verlust des Prüfungsanspruchs auf jeden Fall ausgeschlossen. Auch ähnliche Studiengänge unterliegen ggf. dieser Regelung, aber diese Fälle müssen jeweils einzeln und individuell betrachtet werden, eine Pauschalaussage ist nicht möglich. Hierfür muss man sich an die Fachstudienberatung wenden.

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