Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Institut für Computerlinguistik

FAQ Bachelor: Übergreifende Kompetenzen (ÜK), Praktikum

Stand: November 2019

  1. Ich suche einen Praktikumsplatz und war bisher nicht erfolgreich. Gibt es irgendwelche Hilfe bei der Suche?
  2. Welche Anforderungen werden an ein Berufspraktikum in den Bachelor-Studiengängen gestellt?
  3. Was muss man nach dem Praktikum vorweisen? Bei wem kann man das Praktikum als Leistung anerkennen lassen?
  4. Welche Richtlinien gibt es für einen Praktikumsbericht?
  5. Darf das Praktikum in Teilzeit absolviert werden, zum Beispiel im Rahmen einer Tätigkeit als WerkstudentIn?
  6. Können Hiwi-Tätigkeiten für das Praktikum angerechnet werden?
  7. Darf das Praktikum zwischen mehreren Arbeitgebern aufgeteilt werden?
  8. Ich habe noch ein zusätzliches Praktikum absolviert. Kann ich das auch anerkennen lassen?
  9. Ist das Praktikum eine "studienbegleitende Prüfungsleistung"?
  10. Die Firma, bei der ich mein Praktikum absolvieren möchte, verlangt eine Bescheinigung der Universität Heidelberg über die Notwendigkeit des Pflichtpraktikums. Wo kann ich die Bescheinigung ausstellen lassen?
  11. Was sind die Übergreifenden Kompetenzen (ÜKs)?
  12. Wie funktioniert das mit den ÜKs?
  13. Wie viele ÜK-Punkte werden von der Computerlinguistik angerechnet?
  14. Wo können ÜK-Punkte erworben werden?
  15. Welche Praktika werden anerkannt?
  16. Können Konferenzbesuche als ÜK-Leistungen anerkannt werden?
  17. Welche Richtlinien gibt es für einen Konferenzbericht?
  18. Wie kann ich ÜKs anrechnen lassen?
  19. Wieviele LP werden bei den ÜKs für einen Kurs anerkannt?
  20. Kann Fachschaftsarbeit als ÜK-Leistung anerkannt werden?
  21. Gehören die ÜK-Leistungen zu den "studienbegleitenden Prüfungsleistungen"?
  22. Ich habe bereits ein abgeschlossenes Studium hinter mir. Könnte ich aus meinen damaligen Leistungen etwas als ÜK-Leistung anerkennen lassen?

  1. Ich suche einen Praktikumsplatz und war bisher nicht erfolgreich. Gibt es irgendwelche Hilfe bei der Suche?

    Als Anhaltspunkt gibt es hier eine Liste mit möglichen Praktikumsgebern. Alternativ kann man sich auch bei Studierenden, die bereits ein Praktikum gemacht haben erkundigen oder sich bei der zuständigen Person für Praktikum-Angelegenheiten beraten lassen.

  2. Welche Anforderungen werden an ein Berufspraktikum in den Bachelor-Studiengängen gestellt?

    Als Dauer des Praktikums sind sechs Wochen vorgesehen. Leistungspunkte für das Praktikum werden im Rahmen der Übergreifenden Kompetenzen vergeben. Im 100% und 75%-Studiengang ist ein Berufspraktikum verpflichtend, im Nebenfach gilt es als Wahlpflichtmodul im Bereich der Übergreifenden Kompetenzen. Der Arbeitgeber muss in beiden Fällen einen inhaltlichen Bezug zur Sprachtechnologie aufweisen. Tätigkeiten in einem solchen Betrieb, die nicht "am Stück" abgeleistet wurden (sondern beispielsweise einmal pro Woche über einen längeren Zeitraum hinweg), können als Praktikum anerkannt werden, wenn der Gesamtumfang der Tätigkeit sich auf 240 Stunden summiert (entsprechend sechs Wochen Vollzeitbeschäftigung). Neben dem Praktikumszeugnis bzw. einer äquivalenten Bescheinigung ist ein selbst verfasster Praktikumsbericht einzureichen.

  3. Was muss man nach dem Praktikum vorweisen? Bei wem kann man das Praktikum als Leistung anerkennen lassen?

    Für die Anerkennung eines Praktikums muss man ein offizielles Dokument (Arbeitsvertrag/Arbeitszeugnis) vorlegen. In diesem Dokument müssen der Zeitraum des Praktikums, die wöchentliche Stundenzahl und eine Tätigkeitsbeschreibung stehen.

    Außerdem muss der Studierende einen kurzen Praktikumsbericht (1-2 Seiten) verfassen, der die Arbeitsschwerpunkte, Lernerfolge und eine persöhnliche Stellungsnahme enthält.

    Mit diesen Dokumenten geht man zum/zur Praktikumsbeauftragte/n und lässt sich auf dem Laufzettel die ÜK-Punkte eintragen, die man für das Praktikum bekommen hat.

  4. Welche Richtlinien gibt es für einen Praktikumsbericht?

    Aus dem Praktikumsbericht sollte hervorgehen, was während der Zeit in dem Unternehmen geleistet wurde. Der Umfang sollte rund 1000 Wörter betragen. Daneben wird eine "offizielle" Praktikumsbescheinigung des Arbeitgebers benötigt. Das kann ein Zeugnis sein, muss aber nicht. Das Alles wird beim Praktikumsbeauftragten abgegeben.

    Für alle Interessierten, die wissen wollen, wie ein Praktikum aussehen kann, gibt es hier einen Praktikumsbericht einer Computerlinguistik-Studentin: Link

  5. Darf das Praktikum in Teilzeit absolviert werden, zum Beispiel im Rahmen einer Tätigkeit als WerkstudentIn?

    Ja, solange insgesamt mindestens 240 Arbeitsstunden nachgewiesen werden können (entsprechend sechs Wochen Vollzeitbeschäftigung).

  6. Können Hiwi-Tätigkeiten für das Praktikum angerechnet werden?

    Ja, wenn es sich um Tätigkeiten im Sprachtechnologie- oder EDV-Bereich handelt und 240 Arbeitsstunden nachgewiesen werden können.

  7. Darf das Praktikum zwischen mehreren Arbeitgebern aufgeteilt werden?

    Ja, solange die Tätigkeiten jeweils die Anforderungen erfüllen und insgesamt mindestens 240 Arbeitsstunden nachgewiesen werden können.

  8. Ich habe noch ein zusätzliches Praktikum absolviert. Kann ich das auch anerkennen lassen?

    Ja, zusätzliche Praktika können als Leistungen im Bereich Übergreifende Kompetenzen anerkannt werden. Bitte lesen Sie dazu die entsprechenden FAQs durch.

  9. Ist das Praktikum eine "studienbegleitende Prüfungsleistung"?

    Ja, das vorgeschriebene Praktikum ist eine studienbegleitende Prüfungsleistung wie auch alle anderen ÜK-Leistungen.

  10. Die Firma, bei der ich mein Praktikum absolvieren möchte, verlangt eine Bescheinigung der Universität Heidelberg über die Notwendigkeit des Pflichtpraktikums. Wo kann ich die Bescheinigung ausstellen lassen?

    Ein Praktikum ist als Pflicht für CL-Studierende (BA) mit Anteil 100% und 75% vorgeschrieben. (Studierende mit weniger CL-Anteil können ein Praktikum als Wahlpflichtmodul absolvieren.) Der Paragraph §3/(4) des Besonderen Teils der BA-Prüfungsordnung enthält die ensprechende Regelung. Diese Regelung bescheinigt die Notwendigkeit des Praktikums auch für den Arbeitgeber. Falls die Firma eine weitere Bescheinigung braucht, kann man sich an die Fachstudienberatung wenden.

  11. Was sind die Übergreifenden Kompetenzen (ÜKs)?

    Übergreifende Kompetenzen bezeichnen Schlüsselkompetenzen und Zusatzqualifikationen, die über das fachliche Wissen hinausgehen. Sie umfassen insbesondere die Vermittlungskompetenz (Rhetorik, Präsentation, Moderation, Fachdidaktik, Sprecherziehung, etc.), interkulturelle Fähigkeiten, den Erwerb von interdisziplinärem Wissen sowie die Aneignung von Fremdsprachenkenntnissen und berufspraktischen Erfahrungen. Generell kann und soll im Bereich der ÜK etwas über den Tellerrand hinausgeblickt und/oder an Soft-Skills gefeilt werden. Detaillierte Informationen zu den Übergreifenden Kompetenzen sind in Anlage 1 der Wie funktioniert das mit den ÜKs?

    In der Prüfungsordnung ist festgelegt, dass im Bereich der Übergreifenden Kompetenzen 20 Leistungspunkte ("ÜK-Punkte") gesammelt werden sollen; die Zusammensetzung der ÜK-Punkte kann – mit kleinen Einschränkungen (s. weitere Fragen) – grundsätzlich frei gewählt werden. Für Detailfragen kann man sich an den/die ÜK-Beauftragte/n wenden, erreichbar unter kompetenzen(at)cl.uni-heidelberg.de.

  12. Wie viele ÜK-Punkte werden von der Computerlinguistik angerechnet?

    Studierende mit Computerlinguistik als 50% Hauptfach müssen bei uns 10 ÜK-Punkte nachweisen. Bei 75%- oder 100% wird die Anerkennung von allen 20 ÜK-Punkten von uns übernommen. Von diesen 20 ÜK-Punkten sind 12 bereits "festgelegt" und zwar 4 LP für das Softwareprojekt am ICL und 8 LP für das Praktikum.

  13. Wo können ÜK-Punkte erworben werden?

    ÜK-Punkte können in Kursen, durch berufspraktische Tätigkeiten oder Auslandsaufenthalte und durch eigenständige Projektarbeit erworben werden. Für Kurse gilt im Allgemeinen:

    • der Kurs soll über die studierten Fächer hinausgehen
    • eine Doppelanrechnung ist auf jeden Fall ausgeschlossen
    • es muss im Rahmen des Kurses eine nachweisbare Leistung (Klausur, Referat, Bericht, Hausarbeit, Übungen, etc.) erbracht werden ("Sitzscheine" zählen nicht!). Falls im Kurs selbst keine Möglichkeit für einen Leistungsnachweis besteht (zum Beispiel bei Ringvorlesungen), wenden Sie sich an den/die ÜK-Beauftragte/n.
    Gute Kandidaten für die Übergreifenden Kompetenzen sind:
    • Sprachkurse im Zentralen Sprachlabors (Fremdsprachen, die nicht Inhalt des Fachstudiums sind!)
    • Veranstaltungen der Abteilung "Sprechwissenschaft/Sprecherziehung" des Zentralen Sprachlabor (Rhetorik, Sprechbildung, etc.)
    • Veranstaltungen der Zentralen Studienberatung und des Career Service (Zeitmanagement, Projektmanagement, Interkulturelle Kommunikation, Bewerbungstraining, etc.)
    • alle Uni-Lehrveranstaltungen, die im Vorlesungsverzeichnis als ÜK-geeignet aufgelistet sind (keine Fachveranstaltungen aus den eigenen Studienfächern!)
    Das Erwerben eines Teils der ÜK-Leistungen ist bereits im Computerlinguistik-Studium integriert - siehe die entsprechenden FAQs.

  14. Welche Praktika werden anerkannt?

    Im Idealfall sollen im Rahmen eines Praktikum die erlernten Fachkenntnisse in die Praxis umgesetzt werden. Auf jeden Fall soll das Praktikum die Studierenden weiterbringen. Für die Anrechnung des Praktikums sind folgende Dokumente nötig:

    • ein offizielles Praktikumszeugnis/Arbeitsvertrag (muss enthalten: Zeitraum des Praktikums, Stundenzahl pro Woche, Tätigkeitsbeschreibung)
    • ein kurzer Praktikumsbericht (1-2 Seiten: Arbeitsschwerpunkte, Lernerfolg, persönliche Stellungnahme)
    Pro (Vollzeit-)Arbeitswoche werden grob 1,5 LP gezählt, allerdings können für jedes Praktikum **maximal 8 LP** angerechnet werden. Weitere Informationen zum Praktikum sind bei den entsprechenden FAQs zu finden.

  15. Können Konferenzbesuche als ÜK-Leistungen anerkannt werden?

    Der Besuch von Konferenzen aus dem Bereich Computerlinguistik (z.B. TaCoS, DGfS- oder DGCL-Tagung, *ACL-Konferenzen ... ) oder aus fachnahen Bereichen (z.B. C3-Kongress) kann mit 1-2 LP angerechnet werden.
    Als Eigenleistung muss zusätzlich ein Konferenzbericht verfasst werden.

  16. Welche Richtlinien gibt es für einen Konferenzbericht?

    Der Konferenzbericht umfasst in der Regel etwa fünf Seiten. Er sollte die wesentlichen inhaltlichen Punkte einiger interessanter Vorträge enthalten. Eine eigene Stellungnahme sollte ebenfalls enthalten sein.

  17. Wie kann ich ÜKs anrechnen lassen?

    Die Übergreifenden Kompetenzen können leider nicht völlig automatisch angerechnet werden, da die ÜK-Punkte für verschiedene Leistungen (Kurse, Seminare, Praktika, etc.) zusammengerechnet werden müssen. Sie werden persönlich durch den/die ÜK-Beauftragte/n anhand der Leistungnachweise (Scheine, Berichte, ...) anerkannt und in einen Laufzettel eingetragen. Anschließend werden die eingetragenen Leistungen im Sekretariat abgestempelt und ins LSF-System eingetragen.

  18. Wieviele LP werden bei den ÜKs für einen Kurs anerkannt?

    Falls ein Schein ausgestellt wurde, werden die auf dem Schein angegebenen LP angerechnet. Andernfalls wird 1 LP für rund 30 Arbeitsstunden vergeben.

  19. Kann Fachschaftsarbeit als ÜK-Leistung anerkannt werden?

    Nein.

  20. Gehören die ÜK-Leistungen zu den "studienbegleitenden Prüfungsleistungen"?

    Ja.

  21. Ich habe bereits ein abgeschlossenes Studium hinter mir. Könnte ich aus meinen damaligen Leistungen etwas als ÜK-Leistung anerkennen lassen?

    Ja, wenn die Leistungen in den Bereich passen, ist dies möglich. Beachten Sie dazu die weiteren Fragen zu ÜKs und wenden Sie sich an den/die ÜK-Beauftragte/n.

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