Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Institut für Computerlinguistik

FAQ Bachelor: Übergreifende Kompetenzen (ÜK), Praktikum

Stand: September 2025

  1. Alles rund um Übergreifende Kompetenzen

  1. Alles rund um Übergreifende Kompetenzen

    Was sind Übergreifende Kompetenzen (ÜK)?

    Im Bachelorstudium sind 20 Leistungspunkte (LP) im Bereich der Übergreifenden Kompetenzen zu erwerben (bei 50%-Hauptfach: 10 LP).
    Diese setzen sich zusammen aus:

    • 4 LP - Softwareprojekt (Verbuchung durch Dozent)
    • 8 LP - Pflichtpraktikum
    • 8 LP - frei wählbare ÜK-Leistungen

    Einreichung von ÜK-Leistungen

    Alle Leistungen bis auf das Softwareprojekt sind gesammelt per E-Mail unter kompetenzen@cl.uni-heidelberg.de einzureichen.

    Benötigte Unterlagen:

    • Praktikum:
      • Praktikumsbericht (ca. 2 Seiten / 1000 Wörter)
      • Arbeitsvertrag oder Arbeitszeugnis mit Tätigkeitsbeschreibung
    • Kurse/Workshops:
      • PDF des Scheins oder Transcripts
      • Name des Kurses und Instituts
      • Semester und Datum des Nachweises
      • Art der Prüfungsleistung (Präsentation, Referat, Klausur)
      • ECTS-/LP-Anzahl
    • ggf. Bericht (z.B. bei Konferenzbesuchen)
    • ggf. Modulbeschreibung bei externen Veranstaltungen

    Wichtig: Es gibt keinen Laufzettel mehr. Nach Prüfung erfolgt die Verbuchung in heiCO.

    Vorzeitige Eintragung: Falls notwendig, können einzelne ÜK-Leistungen auch vorzeitig eingetragen werden. Nennen Sie hierfür bitte eine kurze Begründung. Beispiele sind: BAföG, Stipendium, Studienabbruch.

    Welche Leistungen können angerechnet werden?

    Typische Beispiele für flexibel wählbare ÜK sind:

    • Sprachkurse (außer Pflichtfremdsprachen)
    • Rhetorik, Sprecherziehung, Präsentationstrainings
    • Soft-Skill-Workshops (z.B. vom Career Service)
    • Interdisziplinäre Lehrveranstaltungen mit ÜK-Kennzeichnung
    • Konferenzbesuche mit schriftlichem Bericht (2 Seiten, ca. 1000 Wörter)
    • Weitere (freiwillige) Praktika zusätzlich zum Pflichtpraktikum
    • Leistungen aus einem zuvor angefangenen/abgeschlossenen Studium

    Nähere Informationen sind im allgemeinen Teil der Prüfungsordnung zu finden.

    Das Praktikum

    Ist das Praktikum Pflicht?
    Ja, im 100%- und 75%-Studiengang. Im 50%-Studiengang ist es optional, kann aber angerechnet werden.

    Wie lang muss das Praktikum sein?
    Mindestens 240 Arbeitsstunden (entspricht z.B. 6 Wochen Vollzeit oder auch gestückelt in Teilzeit).

    Was sind die Voraussetzungen?

    • Inhaltlicher Bezug zu Sprachtechnologie, (Computer-)Linguistik oder Informatik
    • Praktikumsnachweis vom Arbeitgeber (mit Zeitraum, Stundenzahl, Tätigkeitsbeschreibung)
    • Bericht des Studierenden (ca. 1–2 Seiten / 1000 Wörter)
    • Praktika im Ausland: bitte kommen Sie zuvor auf uns zu, damit wir eine Anerkennung im Vorhinein prüfen können

    Können Hiwi-Jobs angerechnet werden?
    Ja, wenn sie mindestens 240 Stunden (in Summe) umfassen und inhaltlich relevant sind (Gruppe Technik, Tutorium, EDV, Annotation, Projektarbeit etc.).

    Kann Fachschaftsarbeit angerechnet werden?
    Nein.

    Weitere Hinweise

    • Praktikumsplatzsuche: Eine Liste mit möglichen Praktikumsgebern ist hier verfügbar
    • Bei mehreren Praktika können einzelne Tätigkeiten zusammengelegt werden
    • Freiwillige zusätzliche Praktika können als ÜK-Leistung verbucht werden
    • Für Pflichtpraktika kann eine Bestätigung über die Erforderlichkeit beim CoLi-Sekretariat beantragt werden
    • Studienbegleitende Prüfungsleistung: Das Praktikum sowie alle anderen ÜK-Leistungen gelten als studienbegleitende Prüfungsleistungen

    Noch Fragen?
    Schreiben Sie bei Fragen oder Unsicherheiten jederzeit dem ÜK-Beauftragten unter kompetenzen@cl.uni-heidelberg.de. Er berät Sie gerne zu Anrechenbarkeit und Einreichung Ihrer Leistungen.

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