FAQ Bachelor: Übergreifende Kompetenzen (ÜK), Praktikum
Stand: September 2025
Alles rund um Übergreifende Kompetenzen
Was sind Übergreifende Kompetenzen (ÜK)?
Im Bachelorstudium sind 20 Leistungspunkte (LP) im Bereich der Übergreifenden Kompetenzen zu erwerben (bei 50%-Hauptfach: 10 LP).
Diese setzen sich zusammen aus:- 4 LP - Softwareprojekt (Verbuchung durch Dozent)
- 8 LP - Pflichtpraktikum
- 8 LP - frei wählbare ÜK-Leistungen
Einreichung von ÜK-Leistungen
Alle Leistungen bis auf das Softwareprojekt sind gesammelt per E-Mail unter kompetenzen@cl.uni-heidelberg.de einzureichen.
Benötigte Unterlagen:
- Praktikum:
- Praktikumsbericht (ca. 2 Seiten / 1000 Wörter)
- Arbeitsvertrag oder Arbeitszeugnis mit Tätigkeitsbeschreibung
- Kurse/Workshops:
- PDF des Scheins oder Transcripts
- Name des Kurses und Instituts
- Semester und Datum des Nachweises
- Art der Prüfungsleistung (Präsentation, Referat, Klausur)
- ECTS-/LP-Anzahl
- ggf. Bericht (z.B. bei Konferenzbesuchen)
- ggf. Modulbeschreibung bei externen Veranstaltungen
Wichtig: Es gibt keinen Laufzettel mehr. Nach Prüfung erfolgt die Verbuchung in heiCO.
Vorzeitige Eintragung: Falls notwendig, können einzelne ÜK-Leistungen auch vorzeitig eingetragen werden. Nennen Sie hierfür bitte eine kurze Begründung. Beispiele sind: BAföG, Stipendium, Studienabbruch.
Welche Leistungen können angerechnet werden?
Typische Beispiele für flexibel wählbare ÜK sind:
- Sprachkurse (außer Pflichtfremdsprachen)
- Rhetorik, Sprecherziehung, Präsentationstrainings
- Soft-Skill-Workshops (z.B. vom Career Service)
- Interdisziplinäre Lehrveranstaltungen mit ÜK-Kennzeichnung
- Konferenzbesuche mit schriftlichem Bericht (2 Seiten, ca. 1000 Wörter)
- Weitere (freiwillige) Praktika zusätzlich zum Pflichtpraktikum
- Leistungen aus einem zuvor angefangenen/abgeschlossenen Studium
Nähere Informationen sind im allgemeinen Teil der Prüfungsordnung zu finden.
Das Praktikum
Ist das Praktikum Pflicht?
Ja, im 100%- und 75%-Studiengang. Im 50%-Studiengang ist es optional, kann aber angerechnet werden.Wie lang muss das Praktikum sein?
Mindestens 240 Arbeitsstunden (entspricht z.B. 6 Wochen Vollzeit oder auch gestückelt in Teilzeit).Was sind die Voraussetzungen?
- Inhaltlicher Bezug zu Sprachtechnologie, (Computer-)Linguistik oder Informatik
- Vorherige Genehmigung durch den ÜK-Beauftragten (siehe Anmeldung und Genehmigung unten)
- Anmeldung und Genehmigung Praktikum
- Jedes Praktikum ist mindestens vier Wochen vor Beginn beim ÜK-Beauftragten anzumelden und wird auf Anrechenbarkeit geprüft. Falls diese Prüfung fehlt, kann das Praktikum auch nach Absolvierung abgelehnt werden.
- Die Anmeldung muss folgende Informationen enthalten:
- Name des Unternehmens
- Ort des Praktikums
- Kurzbeschreibung der Tätigkeit (ca. 100 Wörter)
- Praktika in sensitiven Bereichen oder im Ausland: Praktika in sensitiven Bereichen (z. B. Rüstung, Überwachung, Sicherheit) oder im Ausland müssen mindestens zehn Wochen vor Beginn gemeldet werden, da sie einer ausführlicheren Prüfung unterliegen.
- Praktika in sensitiven Bereichen sind im Regelfall innerhalb der EU abzuleisten.
- Beispiele:
- Unternehmen C in nicht-EU-Land Y unterliegt Sanktionen aus der EU → kann nicht genehmigt werden
- Unternehmen E in nicht-EU-Land Z kümmert sich um Digital Humanities (wie Digitalisierung alter philosophischer Schriften) und hat keine Strafverfahren oder Sanktionen innerhalb der EU → kann wahrscheinlich genehmigt werden
Können Hiwi-Jobs angerechnet werden?
Ja, wenn sie mindestens 240 Stunden (in Summe) umfassen und inhaltlich relevant sind (Gruppe Technik, Tutorium, EDV, Annotation, Projektarbeit etc.).Kann Fachschaftsarbeit angerechnet werden?
Nein.Weitere Hinweise
- Praktikumsplatzsuche: Eine Liste mit möglichen Praktikumsgebern ist hier verfügbar
- Bei mehreren Praktika können einzelne Tätigkeiten zusammengelegt werden
- Freiwillige zusätzliche Praktika können als ÜK-Leistung verbucht werden
- Für Pflichtpraktika kann eine Bestätigung über die Erforderlichkeit beim CoLi-Sekretariat beantragt werden
- Studienbegleitende Prüfungsleistung: Das Praktikum sowie alle anderen ÜK-Leistungen gelten als studienbegleitende Prüfungsleistungen
Noch Fragen?
Schreiben Sie bei Fragen oder Unsicherheiten jederzeit dem ÜK-Beauftragten unter kompetenzen@cl.uni-heidelberg.de. Er berät Sie gerne zu Anrechenbarkeit und Einreichung Ihrer Leistungen.