Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Institut für Computerlinguistik

FAQ Bachelor: Kurse, Prüfungen, LSF/HISPOS

Stand: November 2019

  1. Was hat es mit Commitments auf sich?
  2. Muss ich die Orientierungsprüfung im 3. Semester bestanden haben, obwohl ich im Sommersemester das Studium begonnen habe? Was muss ich für eine Orientierungsprüfungsfristverlängerung tun?
  3. Wann, bei wem und wie stellt man einen Antrag auf Orientierungsprüfungsfristverlängerung?
  4. Ich habe eine Prüfung zum zweiten Mal nicht bestanden. Was kann ich tun?
  5. Gibt es bei Prüfungen, die Bestandteil der Orientierungsprüfung sind, die Möglichkeit eines Drittversuchs?
  6. Ich studiere 100% CL. Bei meinem Informatikbeifach muss ich für 3 LP ein Proseminar ablegen. Im Modulhandbuch der Informatik steht aber, dass davon 2 LP ÜK-Punkte sind. Ist das in Ordnung so?
  7. Darf man ohne bestandene Programmierprüfung am Software-Projekt teilnehmen?
  8. Bei den Terminen zur Begleitveranstaltung zum Software-Projekt stehen zwei Termine. Sind beide Termine Pflicht, oder "nur" einer davon?
  9. Ich möchte mich für eine Vorlesung im LSF anmelden. Wie geht das?
  10. Ich studiere zur Zeit zu 25% Computerlinguistik. Ist es möglich, anstelle des Kurses Statistik die Kurse Formale Semantik und Formale Syntax zu wählen?
  11. Ich studiere zu 25% Computerlinguistik mit Schwerpunkt "Angewandte Computerlinguistik". Ich habe Programmieren I zweimal nicht bestanden. Darf ich einen Antrag auf Drittversuch stellen?
  12. Wie erfahre ich, ob mein Antrag auf Drittversuch genehmigt oder abgelehnt wird?
  13. Ich belege eine CL-Veranstaltung für mein Anwendungsmodul / als ÜK-Leistung. Wie melde ich mich für die Prüfung als Fachfremder an?
  14. Ich habe mich für einen Kurs angemeldet, bin aber leider durchgefallen. Bleibt die Note 5,0 in meinem Notenspiegel erhalten und im Abschlusszeugnis aufgeführt, oder wird der Vermerk entfernt, wenn ich die Prüfung in einem zweiten Versuch bestehe?
  15. Ich habe mich für einen Kurs im Modul "Core Studies in Computational Linguistics (CS-CL)" / "Core Studies in Computer Science (CS-CS)" angemeldet, diesen aber nicht erfolgreich abgeschlossen. Soweit ich weiß, kann ich dafür eine andere Veranstaltung aus dem gleichen Bereich als Zweitversuch belegen. Wie melde ich mich für diese zweite Veranstaltung an?
  16. Ich überlege nach dem Verlust des Prüfungsanspruchs in einem ähnlichen, aber nicht gleichen Fach an einer anderen Universität, ob ich nach Heidelberg wechseln kann.
  17. Wie kann ich mich im LSF für die Kurse im Ergänzungsbereich anmelden?
  18. Wie werden die Noten meiner Prüfungen in HISPOS eingetragen?
  19. Meine Note ist noch nicht ins LSF-System eingetragen worden.
  20. Ich habe mich für eine Prüfung angemeldet, aber am Prüfungstag war ich krank. Was soll ich tun?

  1. Was hat es mit Commitments auf sich?

    Ein Commitment entspricht in etwa der Aussage "Ich werde diese Prüfung machen". Damit eine Leistung anerkannt wird (egal, ob eine Hausarbeit anzufertigen, ein Referat zu halten, oder eine Klausurprüfung abzulegen ist), muss man sich zwingend dafür anmelden (d.h. "ein Commitment abgeben"). Die Commitments werden üblicherweise etwa sechs bis acht Wochen vor Ende des Semesters freigeschaltet und können bis etwa zwei Wochen vor Ende des Semesters über das Online-System LSF/HISPOS abgegeben werden. Die genauen Fristen können für einzelne Veranstaltungen individuell sein und werden auf der jeweiligen Veranstaltungsseite unter "Kursbeschreibung" rechtzeitig eingetragen. Bis zur Commitment-Frist können Commitments beliebig abgegeben und wieder zurückgezogen werden; ist die Frist abgelaufen, gilt der jeweils letzte Status endgültig. Unterscheiden wir ein paar Fälle:

    • Commitment abgegeben, Prüfung mitgemacht, Bestanden: Alles gut
    • Commitment abgegeben, Prüfung mitgemacht, Nicht bestanden: Nicht bestanden wird gezählt
    • Commitment abgegeben, Prüfung nicht mitgemacht: Zählt wie nicht bestanden!
    • Commitment nicht abgegeben, Prüfung mitgemacht: Kein Schein, aber auch kein Versuch.

  2. Muss ich die Orientierungsprüfung im 3. Semester bestanden haben, obwohl ich im Sommersemester das Studium begonnen habe? Was muss ich für eine Orientierungsprüfungsfristverlängerung tun?

    Studierende, die im Sommersemester ihr Studium beginnen, und damit die Kurse für die Orientierungsprüfung zum ersten Mal in ihrem 2. Fachsemester (Wintersemester) besuchen, aber die Prüfungen in diesen Kursen nicht bestehen, können wie alle anderen einen zweiten Versuch im darauffolgenden Studienjahr bekommen, auch wenn das in diesem Fall schon ihr 4. Fachsemester ist. Weitere Infos gibt es in der folgenden Frage zur Orientierungsprüfungsfristverlängerung.

  3. Wann, bei wem und wie stellt man einen Antrag auf Orientierungsprüfungsfristverlängerung?

    Wenn man weiß, dass man aus nicht selbstverschuldeten Gründen nicht fristgerecht die Orientierungsprüfung bestehen kann, sollte man bei der Geschäftsführung einen Antrag auf Orientierungsprüfungsfristverlängerung stellen.

    Folgendes ist für eine Orientierungsprüfungsfristverlängerung zu tun:

    • Einen Antrag bekommt man im Sekretariat. Dieser muss vom Studierenden ausgefüllt werden. Darüber hinaus muss der/die Studierende eine formlose Begründung verfassen. Beides muss im CL-Sekretariat abgeben werden.
    • Der/Die Geschäftsführende Direktor/in des Instituts entscheidet über den Fall und gibt den Antrag zurück ans CL-Sekretariat. Eine solche Verlängerung kann nur einmal beantragt werden.

  4. Ich habe eine Prüfung zum zweiten Mal nicht bestanden. Was kann ich tun?

    Laut §20 der Allgemeinen Prüfungsordnung ist eine zweite Wiederholung (der dritte Versuch) nur in Ausnahmefällen möglich. Der Text der AP lautet:

    "§ 20 Wiederholung von Prüfungen, Fristen (1) [...] Eine zweite Wiederholung ist nur in Ausnahmefällen und nur bei höchstens zwei studienbegleitenden Prüfungen zulässig. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss. [...]"

    Es gibt keine Drittversuchmöglichkeit bei den Prüfungen der Orientierungsprüfung und der Abschlussarbeit sowie -prüfung. Für höchstens zwei studienbegleitende Prüfungen kann man sich an das Gemeinsame Prüfungsamt wenden und mit einer schriftlichen Begründung die zweite Wiederholung beantragen. Der Ansprechpartner ist Herr Dr. Kempter, der Leiter des GPAs.

    Es gibt hierzu kein spezifisches Formular. Ein formloses Schreiben reicht aus. Dieses Schreiben sollte unbedingt sämtliche Kontaktdaten (Telefonnummer, bei Briefen Mailadresse und vor allem die Matrikelnummer) enthalten. Zudem sollte es erläutern, warum der Prüfling um einen weiteren Versuch bittet. Ein "Ich erbitte einen 2. Wiederholungsversuch" alleine reicht nicht aus. Der Studierende erhält eine Benachrichtigung über den Entscheid.

    Generell empfiehlt es sich, sich vor dem Drittversuch an den Dozenten zu wenden, um zu erfahren, was man in den ersten beiden Versuchen falsch gemacht hat. So weiß man rechtzeitig, wie man sich auf die dritte Prüfung zielführend vorbereiten soll.

  5. Gibt es bei Prüfungen, die Bestandteil der Orientierungsprüfung sind, die Möglichkeit eines Drittversuchs?

    Nein. Prüfungen, die Bestandteil der Orientierungsprüfungsind, sind vom Drittversuch ausgeschlossen. Das bedeutet, dass in "Einführung in die Computerlinguistik" und in "Programmieren I" in der Regel kein Drittversuch beantragt werden kann. Ausnahme ist der 25%-Studiengang, in dem "Programmieren I" nicht zur Orientierungsprüfung gehört. Für Studierende, die "Programmieren I" erst im Drittversuch bestanden haben, ist daher der spätere Wechsel in die 50-, 75- und 100%-Studiengänge ausgeschlossen.

  6. Ich studiere 100% CL. Bei meinem Informatikbeifach muss ich für 3 LP ein Proseminar ablegen. Im Modulhandbuch der Informatik steht aber, dass davon 2 LP ÜK-Punkte sind. Ist das in Ordnung so?

    Alle 3 LP für das Proseminar mit Modulkürzel IPS werden für Studierende der Computerlinguistik mit Informatikbeifach als "normale" Punkte angerechnet.

  7. Darf man ohne bestandene Programmierprüfung am Software-Projekt teilnehmen?

    Nein, das Bestehen der Programmierprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Software-Projekt.

  8. Bei den Terminen zur Begleitveranstaltung zum Software-Projekt stehen zwei Termine. Sind beide Termine Pflicht, oder "nur" einer davon?

    Ja, beide Termine sind verpflichtend. Das Softwareprojekt und die Begleitveranstaltung des Softwareprojektes umfassen insgesamt 2+2=4 SWS. Die Praxis zeigt, dass einige Sitzungen (sog. Plenumsitzungen) länger dauern und andere Sitzungen dafür ausfallen. Siehe hierzu vorherige Semester-Kursübersichten wie zum Beispiel hier. Die "ausfallenden" Sitzungen werden häufig für Gruppentreffen mit dem Betreuer genutzt.

  9. Ich möchte mich für eine Vorlesung im LSF anmelden. Wie geht das?

    Für jede Veranstaltung gibt es eine Frist, in der man sich im LSF an- und abmelden kann. Dieser Zeitraum wird auf der Webseite jeder Lehrveranstaltung unter "Commitment-Frist" rechtzeitig eingetragen. In der Regel schickt das Sekretariat frühzeitig eine E-Mail, wann dieser Zeitraum naht.

    Vorsicht: Nachdem die Frist verstrichen ist, kann man sich weder an- noch abmelden!

  10. Ich studiere zur Zeit zu 25% Computerlinguistik. Ist es möglich, anstelle des Kurses Statistik die Kurse Formale Semantik und Formale Syntax zu wählen?

    Nein. Die Studierenden mit 25%-Computerlinguistik-Anteil sollten sich am Anfang des Studiums entscheiden, ob sie "Angewandte Computerlinguistik" (AC) oder "Formale Linguistik" (FL) als Schwerpunkt nehmen möchten.

    Eine Mischung von beiden ist nicht vorgesehen. Wenn man sich für "AC" entschieden hat, muss man auch konsequent die Module des Schwerpunktes besuchen.

  11. Ich studiere zu 25% Computerlinguistik mit Schwerpunkt "Angewandte Computerlinguistik". Ich habe Programmieren I zweimal nicht bestanden. Darf ich einen Antrag auf Drittversuch stellen?

    Ja, im 25% ist die Vorlesung Programmieren I eine normale Pflichtveranstaltung, somit kann man hier auch einen Drittversuch beantragen.
    Für Studierende, die "Programmieren I" erst im Drittversuch bestanden haben, ist aber der spätere Wechsel in die 50-, 75- und 100%-Studiengänge ausgeschlossen, da die Prüfung dort Teil der Orientierungsprüfung ist.

  12. Wie erfahre ich, ob mein Antrag auf Drittversuch genehmigt oder abgelehnt wird?

    Das GPA schickt eine persönliche Nachricht, in der Regel per E-Mail. Man sollte deshalb darauf achten, dass man beim Einreichen des Antrags beim GPA die Kontaktdaten richtig angibt.

  13. Ich belege eine CL-Veranstaltung für mein Anwendungsmodul / als ÜK-Leistung. Wie melde ich mich für die Prüfung als Fachfremder an?

    Für Leistungen als Fachfremde kann man sich i.d.R. nicht direkt im HisPOS (LSF) anmelden. Die Vorgehensweise ist die folgende:

    1. Bei Programmieren I und
    2. Am Anfang des Semesters sollte man sich beim Dozenten melden und ihm mitteilen, dass man die Veranstaltung belegen möchte.
    3. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt wie für alle Studierenden ; gegen Ende des Semesters, in der sogenannten Commitment-Zeit: Man muss innerhalb der Commitment-Zeit beim ICL-Sekretariat (Sandra Suchowitz) per E-Mail Bescheid geben, in welchen Veranstaltungen man die Prüfung ablegen will. Diese Anmeldung ist genauso verpflichtend, wie eine Anmeldung im LSF, sodass ein eventueller Abmeldewunsch auch innerhalb der Commitment-Frist dem Sekretariat mitgeteilt werden muss!
      Es ist sinnvoll, die Anmeldung im Voraus auch mit dem Dozenten zu besprechen, denn er muss ggf. die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung prüfen, und die Leistung bewerten.
    4. Der Dozent vergibt die Note, und das ICL-Sekretariat leitet diese an das Sekretariat des entsprechenden Faches weiter.
    Wichtig: Abweichungen von dieser Regelung sind möglich. Über die genauen Modalitäten der Prüfungsanmeldung sollte sich der/die Student/in frühzeitig beim Dozenten erkundigen.

  14. Ich habe mich für einen Kurs angemeldet, bin aber leider durchgefallen. Bleibt die Note 5,0 in meinem Notenspiegel erhalten und im Abschlusszeugnis aufgeführt, oder wird der Vermerk entfernt, wenn ich die Prüfung in einem zweiten Versuch bestehe?

    Im Notenspiegel bleibt die 5,0 als Note für den ersten Versuch erhalten, aber ausschließlich die verbesserte Note wird in die Modul- und Gesamtnote einbezogen. Der Notenspiegel ist aber eigentlich nicht Teil des offiziellen Zeugnisses.
    Im Hauptblatt des Abschlusszeugnisses ist nur die Endnote aufgeführt, außerdem bekommt man ein Diploma Supplement, das allgemeine Beschreibungen der Studieninhalte enthält.

  15. Ich habe mich für einen Kurs im Modul "Core Studies in Computational Linguistics (CS-CL)" / "Core Studies in Computer Science (CS-CS)" angemeldet, diesen aber nicht erfolgreich abgeschlossen. Soweit ich weiß, kann ich dafür eine andere Veranstaltung aus dem gleichen Bereich als Zweitversuch belegen. Wie melde ich mich für diese zweite Veranstaltung an?

    Man kann in diesem Modul bei einem Zweitversuch tatsächlich sowohl die gleiche Veranstaltung, als auch einen anderen Kurs des Moduls belegen. Die Anmeldung erfolgt wie für andere Prüfungen. Man muss lediglich beachten, dass man beim Verbesserungsversuch die gleiche Prüfungsnummer bei der Anmeldung nimmt. Nur so kann die Anmeldung eindeutig als Zweitversuch eingeordnet werden.

  16. Ich überlege nach dem Verlust des Prüfungsanspruchs in einem ähnlichen, aber nicht gleichen Fach an einer anderen Universität, ob ich nach Heidelberg wechseln kann.

    Der Bereich 'Computerlinguistik' wird an vielen Hochschulen unterschiedlich genannt. Bei gleichnamigen Studiengängen ist eine Übernahme nach Verlust des Prüfungsanspruchs auf jeden Fall ausgeschlossen. Auch ähnliche Studiengänge unterliegen ggf. dieser Regelung, aber diese Fälle müssen jeweils einzeln und individuell betrachtet werden, eine Pauschalaussage ist nicht möglich. Hierfür muss man sich an die Fachstudienberatung wenden.

  17. Wie kann ich mich im LSF für die Kurse im Ergänzungsbereich anmelden?

    Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten:

    1. Das Sekretariat fragt die Studierenden in jedem Semester (gegen Ende des Semesters), welche Kurse besucht werden. Genau diese werden anhand der Antworten der Studierenden im LSF abgebildet.
    2. Das Sekretariat schickt dann erneut eine Rundmail, dass man sich für diese Kurse anmelden kann.
    Achtung: Die allgemeine Commitment-Frist, die das Sekretariat ebenso durch eine Rundmail bekannt gibt, muss man auch bei diesen Anmeldungen einhalten.

  18. Wie werden die Noten meiner Prüfungen in HISPOS eingetragen?

    Die Noten in Prüfungen der Computerlinguistik werden von uns automatisch eingetragen. Für Noten der Beifachprüfungen wenden Sie sich an die Verantwortlichen des Beifachs (d.h. in der Regel der Studienberater des entsprechenden Beifachs).

  19. Meine Note ist noch nicht ins LSF-System eingetragen worden.

    Die Noten werden i.d.R. bis einen Monat nach der Vorlesungszeit ins LSF eingetragen, und zwar von unserem Sekretariat.

    Wenn die Note bis zum Anfang des nächsten Semesters nicht im LSF erscheint, erkundigen Sie sich bitte beim Sekretariat über die Gründe. Beachten Sie bitte auch die Commitment-Regeln (siehe z.B. diese FAQ).

  20. Ich habe mich für eine Prüfung angemeldet, aber am Prüfungstag war ich krank. Was soll ich tun?

    Geben Sie das Attest vom Arzt über Ihre Krankheit beim Sekretariat ab. Der Prüfungsausschuss wird dann entscheiden, ob Ihre Prüfungsanmeldung aufgehoben werden kann. Sie müssen die nächstmögliche Prüfung zum Modul dann wahrnehmen.

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