Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

FAQ Bachelor: Sonstiges

Stand: March 2026

  1. Ich würde gerne ein Tutorium übernehmen, habe so etwas aber noch nie gemacht. Kann man sich als Tutor schulen lassen?
  2. Ich habe Prüfungsangst oder möchte meine Referatstechniken verbessern. Gibt es hierzu Hilfe von Seiten der Universität?
  3. Wie kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?
  4. Ich brauche für ein Stipendium eine Bescheinigung über meinen Notendurchschnitt. Wo bekomme ich diese Bescheinigung?
  5. Ich habe mich für eine Prüfung angemeldet, aber am Prüfungstag war ich krank. Was soll ich tun?

  1. Ich würde gerne ein Tutorium übernehmen, habe so etwas aber noch nie gemacht. Kann man sich als Tutor schulen lassen?

    Ja, die Abteilung Schlüsselkompetenzen und Hochschuldidaktik (SLK) organisiert regelmäßig Kurse für Tutoren. Das derzeitige Angebot kann man hier nachlesen. Die angebotenen Schulungen

    • sind kostenlos
    • aber anmeldepflichtig. Eine Anmeldung ist wegen begrenzter Teilnehmerzahl notwendig. Es gibt Anmeldefristen.
    • finden öfters in der vorlesungsfreien Zeit statt.

  2. Ich habe Prüfungsangst oder möchte meine Referatstechniken verbessern. Gibt es hierzu Hilfe von Seiten der Universität?

    Hierzu gibt es unter folgenden Links Informationen:

    Informationen zum Kursprogramm und zur Anmeldung beim Career Service:

    Career Service
    Infos rund ums Studium

  3. Wie kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?

    Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, wenden Sie sich direkt an das Gemeinsame Prüfungsamt (GPA). Achten Sie darauf, dass Sie sich rechtzeitig mit dem GPA in Verbindung setzen. Mehr Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie hier.

  4. Ich brauche für ein Stipendium eine Bescheinigung über meinen Notendurchschnitt. Wo bekomme ich diese Bescheinigung?

    Der endgültige Notendurchschnitt wird erst berechnet, wenn man alle Leistungen im Studium erbracht hat. Dann ist dieser Durchschnitt auch im Notenspiegel ersichtlich.
    Falls ein vorläufiger Notendurchschnitt berechnet werden muss, kann einem das Gemeinsame Prüfungsamt weiterhelfen. Der vorläufige Notendurchschnitt wird dann anhand der bereits abgeschlossenen Module berechnet.

  5. Ich habe mich für eine Prüfung angemeldet, aber am Prüfungstag war ich krank. Was soll ich tun?

    Geben Sie ein qualifiziertes ärztliches Attest (dieses oder dieses) über Ihre Krankheit beim Sekretariat ab. Der Prüfungsausschuss wird dann entscheiden, ob Ihre Prüfungsanmeldung aufgehoben werden kann. Sie müssen die nächstmögliche Prüfung zum Modul dann wahrnehmen.

zum Seitenanfang