Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Institut für Computerlinguistik

FAQ Bachelor: Plagiate

Stand: November 2019

  1. Was ist die Institutsvorgehensweise bei Plagiaten und wie kann ich Plagiate vermeiden?

  1. Was ist die Institutsvorgehensweise bei Plagiaten und wie kann ich Plagiate vermeiden?

    Ein Plagiat liegt vor, wenn Werke dritter Personen ohne Nennung der entsprechenden Quellen als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden.

    Plagiieren in Seminar- oder Abschlussarbeiten zählt nicht nur als sog. "wissenschaftliches Fehlverhalten", sondern stellt nach dem Urheberrechtsgesetz einen Strafbestand dar.

    Seit dem 1.3.2009 ist das "Zweite Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich" (ZHFRUG) in Kraft. Die Gesetzesänderung sieht unter anderem vor, dass wissenschaftliches Fehlverhalten (z.B. Plagiaterie) zu einer Exmatrikulation führen kann (siehe §3, Abs. 5, LHG und §62, Abs. 3, ZHFRUG). Deshalb weisen wir hier noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass Seminar- und Abschlussarbeiten selbständig anzufertigen sind. Insbesondere bedeutet das, dass die Verwendung fremder Werke stets deutlich gemacht werden muss und entsprechende Quellen anzugeben sind.

    Ebenso unzulässig sind Selbstplagiate: Jede Wiederverwendung von Texten oder anderen Erzeugnissen, welche Teil bereits erbrachter Prüfungsleistungen anderer Veranstaltungen sind, muss vor Abgabe klar mit den Lehrenden kommuniziert werden und darf nicht erneut zur Bewertung herangezogen werden. Es ist daher ausgeschlossen, ganze Arbeiten mehrfach für verschiedene Prüfungsleistungen einzureichen. Siehe dazu III.8 der Leitlinie guter wissenschaftlicher Praxis.

    Jeder Seminararbeit soll eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung (EN) beiliegen.

    Das Institut für Computerlinguistik bietet regelmäßig Lehrveranstaltungen zum wissenschaftlichen Schreiben an. Darüber hinaus stehen verschiedene Leitfäden zu diesem Thema zur Verfügung, zum Beispiel:

    Bei Fragen zum Abfassen von Abschlussarbeiten können Sie sich an unsere Beauftragte wenden.

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