FAQ Bachelor: Plagiate
Stand: November 2019
Was ist die Institutsvorgehensweise bei Plagiaten und wie kann ich Plagiate vermeiden?
Ein Plagiat liegt vor, wenn Werke dritter Personen ohne Nennung der entsprechenden Quellen als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden.
Plagiieren in Seminar- oder Abschlussarbeiten zählt nicht nur als sog. "wissenschaftliches Fehlverhalten", sondern stellt nach dem Urheberrechtsgesetz einen Strafbestand dar.
Seit dem 1.3.2009 ist das "Zweite Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich" (ZHFRUG) in Kraft. Die Gesetzesänderung sieht unter anderem vor, dass wissenschaftliches Fehlverhalten (z.B. Plagiaterie) zu einer Exmatrikulation führen kann (siehe §3, Abs. 5, LHG und §62, Abs. 3, ZHFRUG). Deshalb weisen wir hier noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass Seminar- und Abschlussarbeiten selbständig anzufertigen sind. Insbesondere bedeutet das, dass die Verwendung fremder Werke stets deutlich gemacht werden muss und entsprechende Quellen anzugeben sind.
Das Institut für Computerlinguistik bietet regelmäßig Lehrveranstaltungen zum wissenschaftlichen Schreiben an. Darüber hinaus stehen verschiedene Leitfäden zu diesem Thema zur Verfügung, zum Beispiel:
- Katharina Klein: Leitfaden zur Abfassung wissenschaftlicher Arbeiten. Ruhr-Universität Bochum, 2006.
- Maria Lieber: Leitfaden zur Abfassung wissenschaftlicher Arbeiten. TU Dresden.
Bei Fragen zum Abfassen von Abschlussarbeiten können Sie sich an unsere Beauftragte wenden.