Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Institut für Computerlinguistik

FAQ Bachelor: Anrechnung von Prüfungsleistungen

Stand: November 2019

  1. Ich studiere Anglistik/Romanistik/... als Nebenfach und habe dort auch eine Veranstaltung, die "Einführung in die Sprachwissenschaft" heißt. Muss ich die Vorlesung im ersten Semester trotzdem besuchen?
  2. Auslandsstudium: Ich war im Wintersemester mit Erasmus in Uppsala und habe mittlerweile ein Transcript of Records für die dort besuchten Kurse. Wie kann ich die Kurse anrechnen lassen?
  3. Ich studiere Computerlinguistik im 5. Semester als Hauptfach an der Universität Zürich. Kann ich am Institut in Heidelberg mein Studium fortsetzen und meine bisherigen Leistungen anrechnen lassen?
  4. Ich habe an der Universität Mannheim einen Kurs belegt, den ich für meinen Ergänzungsbereich Informatik anerkennen lassen möchte. An wen soll ich mich wenden?
  5. Wie kann ich ÜKs anrechnen lassen?
  6. Wieviele LP werden bei den ÜKs für einen Kurs anerkannt?
  7. Ich habe bereits ein abgeschlossenes Studium hinter mir. Könnte ich aus meinen damaligen Leistungen etwas als ÜK-Leistung anerkennen lassen?
  8. Ich habe eine Zusatzleistung in meinem Bachelorstudium erbracht, die aber sehr gut in mein aktuelles Masterstudium passen würde. Könnte diese Zusatzleistung für mein MA-Studium anerkannt werden?
  9. Ich würde gerne von 75%- auf 100%-Computerlinguistik wechseln. Werde ich dabei in ein niedrigeres Fachsemester eingestuft?
  10. Ich interessiere mich für CL, habe allerdings schon mehrere Jahre auf dem Gebiet gearbeitet; jetzt würde ich gerne meine Erfahrungen auch mit einem offiziellen Studiumsabschluss bestätigen lassen. Können meine Kenntnisse aus Arbeitserfahrung vielleicht in irgendeiner Form anerkannt werden?

  1. Ich studiere Anglistik/Romanistik/... als Nebenfach und habe dort auch eine Veranstaltung, die "Einführung in die Sprachwissenschaft" heißt. Muss ich die Vorlesung im ersten Semester trotzdem besuchen?

    Die Veranstaltung kann ggf. anerkannt werden. Wenden Sie sich an die Studienberatung.

  2. Auslandsstudium: Ich war im Wintersemester mit Erasmus in Uppsala und habe mittlerweile ein Transcript of Records für die dort besuchten Kurse. Wie kann ich die Kurse anrechnen lassen?

    Die Leistungen werden von der Studienberatung anerkannt. Folgendes ist nötig:

    • Die Scheine oder ein ausgedruckter Notenspiegel (Transcript of Records), falls die Leistungen elektronisch vorliegen.
    • Zu jeder Veranstaltung: Titel, Leistungspunkte (credits), was für die Benotung geleistet werden musste. (Kurze Beschreibung der Inhalte reicht aus, diese sind oft auch elektronisch verfügbar.)
    • Generell werden nur benotete Leistungen angenommen (bis auf das Praktikum, das nicht benotet wird).

    Der/Die Student/in sollte zur Fachstudienberatung gehen und dort die Anerkennung der Leistungen beantragen.

    Die anerkannten Leistungen werden im Sekretariat bei Sandra Suchowitz ins LSF eingetragen.

  3. Ich studiere Computerlinguistik im 5. Semester als Hauptfach an der Universität Zürich. Kann ich am Institut in Heidelberg mein Studium fortsetzen und meine bisherigen Leistungen anrechnen lassen?

    Ja, eine Anerkennung der Studienleistungen ist ohne Weiteres möglich. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

    • Die Scheine oder ein ausgedruckter Notenspiegel (Transcript of Records), falls die Leistungen elektronisch gehandhabt werden.
    • Zu jeder Veranstaltung: Titel; Leistungspunkte (credits); Zusammenfassung, was für die Benotung geleistet werden musste. (Kurze Beschreibung der Inhalte reicht aus, diese sind oft auch elektronisch verfügbar.)
    • Generell werden nur benotete Leistungen angenommen (bis auf das Praktikum, das nicht benotet wird).

    Studierende ohne deutsche Staatsbürgerschaft beachten bitte die Bewerbungsfristen für Ausländer (bis 15.7. für das Wintersemester; 15.1. für das Sommersemester). Infos zur Einschreibung

    Ansonsten wird ein Universitätswechsel wie bei einer Umschreibung gehandhabt (siehe die entsprechenden FAQ).

  4. Ich habe an der Universität Mannheim einen Kurs belegt, den ich für meinen Ergänzungsbereich Informatik anerkennen lassen möchte. An wen soll ich mich wenden?

    Für die Anerkennung von Leistungen der Universität Mannheim ist die Sekretärin des Instituts für Informatik Anke Sopka zuständig. Sie kann die Veranstaltung anhand des Leistungsnachweises, den man zur Sprechstunde mitbringen muss, für das entsprechende Modul anerkennen und im LSF eintragen.

  5. Wie kann ich ÜKs anrechnen lassen?

    Die Übergreifenden Kompetenzen können leider nicht völlig automatisch angerechnet werden, da die ÜK-Punkte für verschiedene Leistungen (Kurse, Seminare, Praktika, etc.) zusammengerechnet werden müssen. Sie werden persönlich durch den/die ÜK-Beauftragte/n anhand der Leistungnachweise (Scheine, Berichte, ...) anerkannt und in einen Laufzettel eingetragen. Anschließend werden die eingetragenen Leistungen im Sekretariat abgestempelt und ins LSF-System eingetragen.

  6. Wieviele LP werden bei den ÜKs für einen Kurs anerkannt?

    Falls ein Schein ausgestellt wurde, werden die auf dem Schein angegebenen LP angerechnet. Andernfalls wird 1 LP für rund 30 Arbeitsstunden vergeben.

  7. Ich habe bereits ein abgeschlossenes Studium hinter mir. Könnte ich aus meinen damaligen Leistungen etwas als ÜK-Leistung anerkennen lassen?

    Ja, wenn die Leistungen in den Bereich passen, ist dies möglich. Beachten Sie dazu die weiteren Fragen zu ÜKs und wenden Sie sich an den/die ÜK-Beauftragte/n.

  8. Ich habe eine Zusatzleistung in meinem Bachelorstudium erbracht, die aber sehr gut in mein aktuelles Masterstudium passen würde. Könnte diese Zusatzleistung für mein MA-Studium anerkannt werden?

    Ja, das geht. Hierfür muss man sich an die Fachstudienberatung wenden.

  9. Ich würde gerne von 75%- auf 100%-Computerlinguistik wechseln. Werde ich dabei in ein niedrigeres Fachsemester eingestuft?

    Die Umschreibung in einen anderen Anteil des gleichen Faches wirkt sich nicht auf das Fachsemester aus, d.h. die Fachsemester werden einfach weitergezählt. Weder eine Rückstufung, noch eine Höherstufung (beim Wechsel von einem höheren Anteil zu einem niedrigeren) ist vorgesehen.

  10. Ich interessiere mich für CL, habe allerdings schon mehrere Jahre auf dem Gebiet gearbeitet; jetzt würde ich gerne meine Erfahrungen auch mit einem offiziellen Studiumsabschluss bestätigen lassen. Können meine Kenntnisse aus Arbeitserfahrung vielleicht in irgendeiner Form anerkannt werden?

    Ja, bis zu 50% des Studiums können durch Anerkennung von Leistungen, welche außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, erbracht werden. Um konkrete Möglichkeiten zu besprechen, muss man sich an die Fachstudienberatung wenden.

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