Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

FAQ Bachelor: Im Studium

Stand: March 2026

  1. Ich möchte mich für eine Vorlesung anmelden. Wie geht das?
  2. Gibt es beim Studiengang Computerlinguistik eine Anwesenheitspflicht, bzw. abzuleistende Pflichtstunden?
  3. Kann ich Computerlinguistik in Teilzeit studieren?

  1. Ich möchte mich für eine Vorlesung anmelden. Wie geht das?

    Für jede Veranstaltung gibt es eine Frist, in der man sich in heiCO an- und abmelden kann. Dies informiert die Dozenten, wie viele Studierende ungefähr an einer Veranstaltung Interesse haben. Wichtiger für Studierende ist aber das Commitment. Gegen Ende des Semesters beinngt der Commitment-Zeitraum wird auf der Webseite jeder Lehrveranstaltung unter "Commitment-Frist" rechtzeitig eingetragen. In der Regel schickt das Sekretariat frühzeitig eine E-Mail, wann dieser Zeitraum naht.

    Vorsicht: Nachdem die Frist verstrichen ist, kann man sich weder an- noch abmelden! Für mehr Informationen s. hier.

  2. Gibt es beim Studiengang Computerlinguistik eine Anwesenheitspflicht, bzw. abzuleistende Pflichtstunden?

    Pflichtstunden gibt es nicht. Dennoch ist es empfohlen, an den Veranstaltungen regelmäßig teilzunehmen. Eine regelmäßige Teilnahme kann auch Teil der Benotungsgrundlage sein -- die Kriterien werden jeweils in der Beschreibung der Veranstaltung festgelegt. Z.B. ist bei Pro- und Hauptseminaren eine aktive Teilnahme an Diskussionen des Öfteren Voraussetzung zum Scheinerwerb. Daher kann es eine Begrenzung der Fehlstunden geben, zu denen man unentschuldigt fehlen darf.

    Kann man aus einem triftigen Grund (z.B. längerer Krankheit) häufiger nicht an den Sitzungen teilnehmen, sollte man dies unbedingt mit dem Dozenten besprechen.

  3. Kann ich Computerlinguistik in Teilzeit studieren?

    Der Allgemeine Teil der Prüfungsordnung vom 30.07.2026 ermöglicht es Bachelor-Studierenden, Computerlinguistik auch in Teilzeit zu studieren. Das Teilzeitstudium ermöglicht es Studierenden, die sich in besonderen Lebensumständen befinden, ihr Studium in Teilzeit und damit in der doppelten Zeit (also 12 Semester à 15 ECTS) zu absolvieren. Zugelassen zum Teilzeitstudium sind Studierende, die nachweislich

    • Kinder oder pflegebedürftige Angehörige versorgen,
    • einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder
    • aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in Vollzeit studieren können.
    Aktuell ist das Teilzeitstudium nur im Bachelor möglich.

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