Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Institut für Computerlinguistik

FAQ Bachelor: Alle FAQs

Stand: November 2019

  1. Ich interessiere mich für das Studienfach Computerlinguistik. Ich würde gerne mehr darüber erfahren, was man da lernt.
  2. Wie bewerbe ich mich für den Bachelor Computerlinguistik?
  3. Welche Bachelorvarianten gibt es?
  4. Welche Sprachkenntnisse muss ich für das Bachelorstudium nachweisen?
  5. Ist eine Kombination aus Computerlinguistik und zwei Nebenfächern möglich?
  6. Ist ein Parallelstudium möglich?
  7. Ist es möglich, Veranstaltungen in Computerlinguistik zu besuchen, obwohl man noch nicht in CL eingeschrieben ist?
  8. Welche Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Fächern an der Uni Heidelberg gibt es?
  9. Muss ich mich im Bachelor-Studiengang für mein Nebenfach gesondert einschreiben?
  10. Ich weiß nicht, welches Nebenfach ich zum Hauptfach Computerlinguistik studieren kann. Gibt es hier Einschränkungen?
  11. Ich möchte im kommenden Semester mit dem Computerlinguistik-Studium anfangen. Ich habe gelesen, dass eine Fachstudienberatung empfohlen wird. Muss ich unbedingt zur Beratung?
  12. In welcher Form und in welchem Zeitraum werden Sprachnachweise über Deutschkenntnisse benötigt? Müssen diese schon vor der Einschreibung vorliegen?
  13. Ich komme aus Taiwan und besitze bereits einen Bachelor-Titel. Gibt es spezielle Regelungen für das Zweitstudium als Ausländer am Institut für Computerlinguistik?
  14. Ich habe den Prüfungsanspruch im Magister Computerlinguistik verloren. Darf ich trotzdem Computerlinguistik mit Abschluss Bachelor studieren?
  15. Wo bekomme ich ein Transcript of Records?
  16. Wie funktioniert das mit der Abschlussprüfung?
  17. Wie und wann soll man sich am Ende des Studiums exmatrikulieren lassen? Was passiert, wenn man mitten eines Semesters mit dem Studium fertig ist - wird man sofort exmatrikuliert?
  18. Ich würde gerne meine Abschlussarbeit extern in einem Betrieb schreiben. Unter welchen Bedingungen ist das möglich?
  19. Wie schnell muss ich mich nach der letzten Prüfungsleistung zur Abschlussprüfung anmelden?
  20. In der PO steht, dass man 8 Wochen Zeit hat sich "nach Ablegung der letzten studienbegleitenden Prüfung (beide Fächer)" für die Bachelorarbeit anzumelden. Gibt es auch nicht studienbegleitende Prüfungen, die man ablegen muss?
  21. Wie meldet man sich für die mündliche Prüfung an?
  22. Ich kann mich für die BA-Prüfung nicht im LSF anmelden.
  23. Welche Bearbeitungszeit gilt für die Bachelorarbeit?
  24. Was sind Streichmodule?
  25. Ich studiere Anglistik/Romanistik/... als Nebenfach und habe dort auch eine Veranstaltung, die "Einführung in die Sprachwissenschaft" heißt. Muss ich die Vorlesung im ersten Semester trotzdem besuchen?
  26. Auslandsstudium: Ich war im Wintersemester mit Erasmus in Uppsala und habe mittlerweile ein Transcript of Records für die dort besuchten Kurse. Wie kann ich die Kurse anrechnen lassen?
  27. Ich suche einen Praktikumsplatz und war bisher nicht erfolgreich. Gibt es irgendwelche Hilfe bei der Suche?
  28. Welche Anforderungen werden an ein Berufspraktikum in den Bachelor-Studiengängen gestellt?
  29. Was muss man nach dem Praktikum vorweisen? Bei wem kann man das Praktikum als Leistung anerkennen lassen?
  30. Welche Richtlinien gibt es für einen Praktikumsbericht?
  31. Darf das Praktikum in Teilzeit absolviert werden, zum Beispiel im Rahmen einer Tätigkeit als WerkstudentIn?
  32. Können Hiwi-Tätigkeiten für das Praktikum angerechnet werden?
  33. Darf das Praktikum zwischen mehreren Arbeitgebern aufgeteilt werden?
  34. Ich habe noch ein zusätzliches Praktikum absolviert. Kann ich das auch anerkennen lassen?
  35. Ist das Praktikum eine "studienbegleitende Prüfungsleistung"?
  36. Die Firma, bei der ich mein Praktikum absolvieren möchte, verlangt eine Bescheinigung der Universität Heidelberg über die Notwendigkeit des Pflichtpraktikums. Wo kann ich die Bescheinigung ausstellen lassen?
  37. Was hat es mit Commitments auf sich?
  38. Muss ich die Orientierungsprüfung im 3. Semester bestanden haben, obwohl ich im Sommersemester das Studium begonnen habe? Was muss ich für eine Orientierungsprüfungsfristverlängerung tun?
  39. Wann, bei wem und wie stellt man einen Antrag auf Orientierungsprüfungsfristverlängerung?
  40. Ich habe eine Prüfung zum zweiten Mal nicht bestanden. Was kann ich tun?
  41. Gibt es bei Prüfungen, die Bestandteil der Orientierungsprüfung sind, die Möglichkeit eines Drittversuchs?
  42. Ich studiere 100% CL. Bei meinem Informatikbeifach muss ich für 3 LP ein Proseminar ablegen. Im Modulhandbuch der Informatik steht aber, dass davon 2 LP ÜK-Punkte sind. Ist das in Ordnung so?
  43. Darf man ohne bestandene Programmierprüfung am Software-Projekt teilnehmen?
  44. Bei den Terminen zur Begleitveranstaltung zum Software-Projekt stehen zwei Termine. Sind beide Termine Pflicht, oder "nur" einer davon?
  45. Ich möchte mich für eine Vorlesung im LSF anmelden. Wie geht das?
  46. Gibt es beim Studiengang Computerlinguistik eine Anwesenheitspflicht, bzw. abzuleistende Pflichtstunden?
  47. Ich studiere zur Zeit zu 25% Computerlinguistik. Ist es möglich, anstelle des Kurses Statistik die Kurse Formale Semantik und Formale Syntax zu wählen?
  48. Ich würde gerne ein Tutorium übernehmen, habe so etwas aber noch nie gemacht. Kann man sich als Tutor schulen lassen?
  49. Ich habe Prüfungsangst oder möchte meine Referatstechniken verbessern. Gibt es hierzu Hilfe von Seiten der Universität?
  50. Wie muss ich bei einer Umschreibung vorgehen?
  51. Ich studiere Computerlinguistik im 5. Semester als Hauptfach an der Universität Zürich. Kann ich am Institut in Heidelberg mein Studium fortsetzen und meine bisherigen Leistungen anrechnen lassen?
  52. Ich habe an der Universität Mannheim einen Kurs belegt, den ich für meinen Ergänzungsbereich Informatik anerkennen lassen möchte. An wen soll ich mich wenden?
  53. Wie belege ich die Module des Ergänzungsbereichs Informatik?
  54. Was sind die Übergreifenden Kompetenzen (ÜKs)?
  55. Wie funktioniert das mit den ÜKs?
  56. Wie viele ÜK-Punkte werden von der Computerlinguistik angerechnet?
  57. Wo können ÜK-Punkte erworben werden?
  58. Welche Praktika werden anerkannt?
  59. Können Konferenzbesuche als ÜK-Leistungen anerkannt werden?
  60. Welche Richtlinien gibt es für einen Konferenzbericht?
  61. Wie kann ich ÜKs anrechnen lassen?
  62. Wieviele LP werden bei den ÜKs für einen Kurs anerkannt?
  63. Kann Fachschaftsarbeit als ÜK-Leistung anerkannt werden?
  64. Gehören die ÜK-Leistungen zu den "studienbegleitenden Prüfungsleistungen"?
  65. Ich studiere zu 25% Computerlinguistik mit Schwerpunkt "Angewandte Computerlinguistik". Ich habe Programmieren I zweimal nicht bestanden. Darf ich einen Antrag auf Drittversuch stellen?
  66. Wie erfahre ich, ob mein Antrag auf Drittversuch genehmigt oder abgelehnt wird?
  67. Ich studiere Informatik / Mathematik (BSc), und würde gerne Computerlinguistik als Anwendungsbereich nehmen. Im Angebot des ICL habe ich auch andere interessante Veranstaltungen gesehen, die nicht bei den Modulen des Anwendungsbereichs beschrieben werden. Könnte ich eine alternative Veranstaltung belegen?
  68. Ich studiere Informatik / Mathematik, und würde gerne Computerlinguistik als Anwendungsbereich nehmen. Unter den Modulen steht auch "Statistical Methods for Computational Linguistics". Ich habe aber einen Statistikkurs in meinem Studium belegt. Kann ich diesen für das genannte Modul anerkennen lassen?
  69. Ich studiere bereits an der Uni Heidelberg, möchte aber ab nächstem Semester zu CL wechseln. Muss ich mich als Ausländer wieder neu bewerben?
  70. Ich belege eine CL-Veranstaltung für mein Anwendungsmodul / als ÜK-Leistung. Wie melde ich mich für die Prüfung als Fachfremder an?
  71. Ich habe mich für einen Kurs angemeldet, bin aber leider durchgefallen. Bleibt die Note 5,0 in meinem Notenspiegel erhalten und im Abschlusszeugnis aufgeführt, oder wird der Vermerk entfernt, wenn ich die Prüfung in einem zweiten Versuch bestehe?
  72. Ich habe mich für einen Kurs im Modul "Core Studies in Computational Linguistics (CS-CL)" / "Core Studies in Computer Science (CS-CS)" angemeldet, diesen aber nicht erfolgreich abgeschlossen. Soweit ich weiß, kann ich dafür eine andere Veranstaltung aus dem gleichen Bereich als Zweitversuch belegen. Wie melde ich mich für diese zweite Veranstaltung an?
  73. Ich brauche für ein Stipendium eine Bescheinigung über meinen Notendurchschnitt. Wo bekomme ich diese Bescheinigung?
  74. Ich werde meine Abschlussarbeit wahrscheinlich nicht rechtzeitig abgeben können. Wie kann ich eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen?
  75. Ich habe bereits ein abgeschlossenes Studium hinter mir. Könnte ich aus meinen damaligen Leistungen etwas als ÜK-Leistung anerkennen lassen?
  76. Ich studiere an einer anderen Uni in Deutschland Computerlinguistik (bzw. etwas sehr Ähnliches), und würde gerne nach Heidelberg wechseln; wenn möglich in ein höheres Semester. Gilt ein Hochschulwechsel als Umschreibung?
  77. Ich komme aus XXX und brauche im nächsten Semester für die Verlängerung meines Visums eine Bescheinigung darüber, wie lange mein Studium noch dauern wird. Wo erhalte ich diese Bescheinigung?
  78. Ich schreibe gerade an meiner BA-Arbeit, und mache mir über die Endnote bzw. über das endgültige Transcript of Records Gedanken. Bleiben die Leistungen, die als Streichmodule gewählt worden sind, also deren Note "gestrichen" wird, im ToR erhalten oder werden sie dort samt Note gelöscht?
  79. Ich habe eine Zusatzleistung in meinem Bachelorstudium erbracht, die aber sehr gut in mein aktuelles Masterstudium passen würde. Könnte diese Zusatzleistung für mein MA-Studium anerkannt werden?
  80. Ich würde gerne von 75%- auf 100%-Computerlinguistik wechseln. Werde ich dabei in ein niedrigeres Fachsemester eingestuft?
  81. Ich interessiere mich für CL, habe allerdings schon mehrere Jahre auf dem Gebiet gearbeitet; jetzt würde ich gerne meine Erfahrungen auch mit einem offiziellen Studiumsabschluss bestätigen lassen. Können meine Kenntnisse aus Arbeitserfahrung vielleicht in irgendeiner Form anerkannt werden?
  82. Ich studiere momentan Angewandte Informatik / Mathematik (BSc) in einem höheren Fachsemester. Ich möchte CL als Anwendung studieren, und wenn möglich, zügig. Ist es realistisch, die Veranstaltungen in einem Semester zu belegen?
  83. Ich überlege nach dem Verlust des Prüfungsanspruchs in einem ähnlichen, aber nicht gleichen Fach an einer anderen Universität, ob ich nach Heidelberg wechseln kann.
  84. Wenn ich 50%-Computerlinguistik studieren möchte, darf ich statt eines weiteren 50%-Faches auch zwei 25%-Fächer wählen?
  85. Ich interessiere mich für ein Computerlinguistik-Studium in Heidelberg. Als internationaler Student habe ich die DSH-Prüfung mit einem DSH-2 Ergebnis bestanden,aber wie sehr wird die Teilnahme am Vorbereitungskurs am Studienkolleg bzw. Schwerpunktkurs T (Informatik) empfohlen? Es steht auf der CL Webseite, dass keine besonderen Vorkenntnisse nötig sind, aber das fällt mir etwas schwer zu glauben.
  86. Wo kann ich mich informieren, wenn ich die gewünschte Information hier nicht gefunden habe?
  87. Wie kann ich mich im LSF für die Kurse im Ergänzungsbereich anmelden?
  88. Ich besuche einen Kurs im Ergänzungsbereich Informatik, für den das Fach 2 "normale" und 4 ÜK-Punkte vorsieht. Bekomme ich auch so viele ÜK-Punkte für diesen Kurs?
  89. Das Proseminar mit dem Modulkürzel IPS ist bereits voll, und ich bin auf der Warteliste. Kann ich vielleicht stattdessen ein Proseminar am ICL besuchen und dieses beim Ergänzungsbereich als IPS-Proseminar anerkennen lassen?
  90. Wie werden die Noten meiner Prüfungen in HISPOS eingetragen?
  91. Meine Note ist noch nicht ins LSF-System eingetragen worden.
  92. Ich habe mich für eine Prüfung angemeldet, aber am Prüfungstag war ich krank. Was soll ich tun?
  93. Was ist die Institutsvorgehensweise bei Plagiaten und wie kann ich Plagiate vermeiden?
  94. Gibt es Vorgaben zu der schriftlichen Form der Abschlussarbeit?
  95. Wie finde ich einen Betreuer?
  96. Was mache ich bei Problemen oder Schwierigkeiten mit der Abschlussarbeit?
  97. Wie schreibe ich die Abschlussarbeit?
  98. Wo finde ich aktuelle Informationen zum Umgang der Universität über Corona?
  99. Ich habe Probleme beim Einstieg in die Onlinelehre. Gibt es eine Anleitung?

  1. Ich interessiere mich für das Studienfach Computerlinguistik. Ich würde gerne mehr darüber erfahren, was man da lernt.

    In diesem Fall ist es empfehlenswert, an Veranstaltungen für ein "Schnupperstudium" teilzunehmen oder sich bei den Orientierungstagen Rhein-Neckar zu informieren. Die Teilnahme ist für alle frei und kostenlos. Eine Anmeldung ist in der Regel nicht notwendig. Auf den Seiten der Universität findet man genauere Informationen zum Schnupperstudium und den Orientierungstagen.

  2. Wie bewerbe ich mich für den Bachelor Computerlinguistik?

    Der B.A.-Studiengang Computerlinguistik ist zulassungsfrei.

    Studieninteressierte mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung können sich direkt, ohne vorherige Bewerbung, beim Studierendensekretariat einschreiben. Zu beachten sind die jeweils geltenden Termine für die Einschreibung und etwaige Zulassungsbeschränkungen des Nebenfachs (mit der Studienberatung des betreffenden Fachs abzuklären).

    Ausländische Studieninteressierte (auch Bildungsinländer) müssen sich vor ihrer Einschreibung beim Akademischen Auslandsamt der Universität Heidelberg bewerben (für das Wintersemester bis 15.07.; für das Sommersemester bis 15.01.). Nähere Informationen sind über das Informationsportal für ausländische Studierende erhältlich.

  3. Welche Bachelorvarianten gibt es?

    In den BA-Prüfungsordnungen sind fünf Varianten vorgesehen:

    1. 100% Computerlinguistik mit integriertem Vertiefungsbereich Informatik: Inhaltlich entspricht das einem 75%-CL-Hauptfach mit einem 25%-Informatik-Nebenfach.
    2. 75% Computerlinguistik (Hauptfach) + 25% Nebenfach - das bedeutet, 75% der Studienzeit werden für Computerlinguistik aufgewendet, 25% für das Nebenfach, das zu Studienbeginn gewählt wird.
    3. 50% Computerlinguistik (Hauptfach) + 50% weiteres Hauptfach - es wird also in etwa genauso viel Zeit für Computerlinguistik wie für das andere Fach aufgewendet. Bei dieser Variante wird die Bachelor-Arbeit in Computerlinguistik geschrieben.
    4. 50% Anderes Fach (1. Hauptfach) + 50% Computerlinguistik (2. Hauptfach). Bei dieser Variante wird die Bachelor-Arbeit im anderen Fach geschrieben.
    5. 75% Hauptfach + 25% Computerlinguistik (Nebenfach) - also umgekehrt zu Fall 2. Hier muss man einen Schwerpunkt wählen: Angewandte Computerlinguistik oder Formale Linguistik. Bei Interesse an dieser Variante ist vorab ein persönliches Beratungsgespräch bei der Studienberatung empfehlenswert.

  4. Welche Sprachkenntnisse muss ich für das Bachelorstudium nachweisen?

    Für die Immatrikulation zum Studium müssen keine Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Bei der Zulassung zur Bachelor-Abschlussprüfung werden laut Prüfungsordnungen Nachweise über die Kenntnis der englischen Sprache (auf Niveau B2) sowie einer weiteren modernen oder historischen Sprache außer der Muttersprache (auf Niveau B1) verlangt. Als Nachweis der Kenntnisse genügt im Regelfall das Abiturzeugnis.
    Zertifikate, die auch ohne zusätzliche Sprachäquivalenz-Bescheinigung für die erwarteten Sprachkenntnisse angenommen werden:
    Als B1 werden anerkannt:

    • ZSL Aufbaukurs II
    • ZSL Brückenkurs I
    Als B2 werden anerkannt:
    • Deutsches Abitur
    • ZSL Brückenkurs II
    • Zusätzlich externe Prüfungen z.B.
      • ALTE: ab Level 3
      • IELTS exam: ab Ergebnis 5
      • Cambridge exam: erfolgreiches FCE A-C
      • TOEIC: ab 541 Punkten
      • TOEFL iBT: ab 87 Punkten

    Wenn man einen Nachweis hat, bei dem man nicht sicher ist, ob er für das gegebene Niveau ausreicht, kann man sich von Dr. Klaus Kempter im GPA auch eine Sprachäquivalenz-Bescheinigung ausstellen lassen. Solche Fälle sind zum Beispiel ein hier nicht aufgelistetes Zertifikat oder x Jahre Sprachunterricht in der Oberstufe.

  5. Ist eine Kombination aus Computerlinguistik und zwei Nebenfächern möglich?

    Im Bachelorstudium mit Computerlinguistik im Hauptfach ist es nicht vorgesehen mehr als ein Nebenfach zu studieren.

  6. Ist ein Parallelstudium möglich?

    Ja, man kann ein Parallelstudium mit dem Antrag auf Umschreibung beantragen. Weitere Informationen findet man hier.

  7. Ist es möglich, Veranstaltungen in Computerlinguistik zu besuchen, obwohl man noch nicht in CL eingeschrieben ist?

    In einigen Ausnahmefällen ja. Sollen die erbrachten Leistungen in einem später aufgenommenen CL-Studium auch anerkennt werden, sollte das Sekretariat kontaktiert werden, um die Vorgehensweise zu klären.

  8. Welche Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Fächern an der Uni Heidelberg gibt es?

    Es gibt keine Einschränkungen der Kombinationsmöglichkeit. Sofern ein entsprechendes Fach angeboten wird, kann es als Beifach bzw. 1. oder 2. Hauptfach gewählt werden.

  9. Muss ich mich im Bachelor-Studiengang für mein Nebenfach gesondert einschreiben?

    Nein, man muss sich für ein Fach, egal, ob es sich um ein Haupt- oder ein Nebenfach handelt, nur dann gesondert bewerben, wenn das Fach zulässungsbeschränkt ist. Das Fach Computerlinguistik ist zulassungsfrei, so dass man sich für dieses Fach als Beifach nicht zusätzlich bewerben/immatrikulieren muss.
    Achtung: Ausländer müssen sich immer auch bei zulassungsfreien Fächern bewerben.

  10. Ich weiß nicht, welches Nebenfach ich zum Hauptfach Computerlinguistik studieren kann. Gibt es hier Einschränkungen?

    Der Katalog aller an der Universität Heidelberg angebotenen grundständigen Fächer ist hier zu finden. In der Tabelle der Fächer ist jeweils unter "Prozentstruktur" angegeben, in welchem Umfang das Fach studiert werden kann.

    Bei Computerlinguistik sind alle Kombinationen möglich: 100%, 75%, 50% (als 1. oder 2. Hauptfach) und auch als 25%-Nebenfach. Dabei hat nur der Fall 100% eine Eigenheit: 100% bedeutet ein "eingebautes" Nebenfach Informatik (25%). Sonst gibt es von Seiten des Instituts für Computerlinguistik keine Einschränkungen bezüglich des anderen Neben- oder Hauptfachs.

  11. Ich möchte im kommenden Semester mit dem Computerlinguistik-Studium anfangen. Ich habe gelesen, dass eine Fachstudienberatung empfohlen wird. Muss ich unbedingt zur Beratung?

    Hat man bereits vorher in Deutschland studiert (unabhängig davon, ob dieses Studium abgeschlossen wurde), muss man eine "Bescheinigung über die Fachstudienberatung" zusammen mit der Immatrikulation in der Studierendenadministration abgeben. Diese Bescheinigung erhält man nach persönlicher Beratung bei der Fachstudienberatung. War man im vergangenen Semester in einem anderen Fach an der Universität Heidelberg immatrikuliert, gilt dies als Umschreibung. In diesem Fall gibt es bei den FAQs zu Umschreibung weitere Informationen.

  12. In welcher Form und in welchem Zeitraum werden Sprachnachweise über Deutschkenntnisse benötigt? Müssen diese schon vor der Einschreibung vorliegen?

    Ausländische Studierende müssen ein DSH-2 oder ein anderes, hier erwähntes Zertifikat vorlegen. Wenn möglich sollte das Zertifikat bei der Bewerbung vorliegen, jedoch kann es auch der Immatrikulation beigelegt werden. Bei der Bewerbung muss man mind. 800 Stunden Deutschunterricht nachweisen können. Details findet man hier

  13. Ich komme aus Taiwan und besitze bereits einen Bachelor-Titel. Gibt es spezielle Regelungen für das Zweitstudium als Ausländer am Institut für Computerlinguistik?

    Wenn Sie noch nicht in Deutschland studiert haben, oder wenn Ihr ausländischer Abschluss in Deutschland nicht anerkannt wurde, gilt Ihr hiesiges Studium als Erststudium.

  14. Ich habe den Prüfungsanspruch im Magister Computerlinguistik verloren. Darf ich trotzdem Computerlinguistik mit Abschluss Bachelor studieren?

    Nein. "Zu Prüfungen im Studiengang Computerlinguistik kann nur zugelassen werden, wer [...] seinen Prüfungsanspruch im Bachelor-Studiengang Computerlinguistik oder einem vergleichbaren computerlinguistischen Studiengang nicht verloren hat" (Prüfungsordnung, §13, Absatz 1).

  15. Wo bekomme ich ein Transcript of Records?

    Ein offizielles Transcript of Records wird beim Gemeinsamen Prüfungsamt oder im Sekretariat ausgestellt. Ansonsten kann man sich im LSF einen Notenspiegel ausdrucken lassen.

  16. Wie funktioniert das mit der Abschlussprüfung?

    Siehe hier.
    Eine Zusammenfassung über alles Wissenswerte bezüglich der Abschlussprüfung findet man außerdem hier.

  17. Wie und wann soll man sich am Ende des Studiums exmatrikulieren lassen? Was passiert, wenn man mitten eines Semesters mit dem Studium fertig ist - wird man sofort exmatrikuliert?

    Während der gesamten Abschlussphase muss man immatrikuliert sein. Es ist durchaus möglich, dass die letzte Leistung (i.d.R. die mündliche Abschlussprüfung) nicht am Ende eines Semesters erfolgt. Das ist aber kein Problem.

    Generell kann man selbst bestimmen, wann man exmatrikuliert werden will:

    • Man kann abwarten, dass man "des Amtes wegen" (also i.d.R. wegen fehlender Rückmeldung) am Ende des Semesters exmatrikuliert wird. Oder man kann selber den Antrag auf Exmatrikulation abgeben. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
      • Man gibt an, am Ende welches Semesters man kein/e Student/in mehr sein möchte. In diesem Fall bleibt man wirklich bis Ende des Semesters Studierende/r.
      • Man gibt einen genauen Tag an, ab dem kein Studierendenstatus mehr gewünscht wird (z.B. weil man ab diesem Zeitpunkt eine Stelle annehmen möchte).
    • Für den zweiten Fall gilt (aus dem Text des Antrags): "Wer sich innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn exmatrikuliert, erhält den Verwaltungskostenbeitrag (§12 LHGebG), den Beitrag für den Studierendenrat und die Komplementärfinanzierung für das Semesterticket zurück." Für die Rückzahlung des Studierendennwerksbeitrag muss man einen Antrag beim Studierendenwerk Heidelberg stellen.

    Die Exmatrikulation kann man persönlich erledigen (Seminarstr. 2), oder per Post. Am Ende bekommt man eine Bescheinigung über die Exmatrikulation und alle Unterlagen, die bei der Universität während des Studiums gelagert worden sind (wie abgegebene Hochschulzugangsberechtigung und Ähnliches). Es ist zu beachten, dass man nur mit beantragter Exmatrikulation eine offizielle Exmatrikulationsbescheinigung erhält!

    Weitere Informationen zur Exmatrikulation:

    Formalia an der Universität Heidelberg

  18. Ich würde gerne meine Abschlussarbeit extern in einem Betrieb schreiben. Unter welchen Bedingungen ist das möglich?

    Grundsätzlich darf man die Abschlussarbeit "extern" bei einer Firma schreiben, bei der man einen persönlichen Betreuer hat. In der Regel hat man in diesem Betrieb bereits gearbeitet (z.B. Praktikum oder als Werkstudent) und es ergeben sich praxisnahe Aufgaben für eine Abschlussarbeit. Formal muss man beachten, dass die Abschlussarbeit in erster Linie durch eine Person, die am ICL angestellt ist, betreut werden muss. Auch einen Zweitbetreuer wählt man aus der Gruppe der Prüfungsberechtigten. Die Liste dieser Personen kann man im Sekretariat nachfragen oder in der Zusammenfassung zur Abschlussphase nachlesen. Der Betreuer im Betrieb ist also eine dritte Person. Der Erstbetreuer muss prüfen, ob das Thema für eine CL-Abschlussarbeit geeignet ist, gegebenenfalls muss man das Thema anpassen bzw. ändern.

  19. Wie schnell muss ich mich nach der letzten Prüfungsleistung zur Abschlussprüfung anmelden?

    Man muss sich innerhalb von acht Wochen nach Ablegung der letzten studienbegleitenden Prüfungsleistung -- zum Beispiel Klausurtermin oder Abgabe einer Hausarbeit -- für die BA- bzw. MA-Arbeit anmelden.

  20. In der PO steht, dass man 8 Wochen Zeit hat sich "nach Ablegung der letzten studienbegleitenden Prüfung (beide Fächer)" für die Bachelorarbeit anzumelden. Gibt es auch nicht studienbegleitende Prüfungen, die man ablegen muss?

    Alle vorgeschriebenen Leistungen des Studiums im Hauptfach und Beifach, inklusive der ÜK-Leistungen, die auch das Softwareprojekt und das Praktikum (PO-BT, Paragraph 3/(4)) beinhalten, sind studienbegleitende Prüfungen.

  21. Wie meldet man sich für die mündliche Prüfung an?

    Man meldet sich mit dem Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Abschlussprüfung für die "Bachelor-Prüfung" an. Das heißt im engeren Sinne, dass man mit der Bachelorarbeit anfängt. Den Zeitpunkt der mündlichen Prüfung muss man mit dem Betreuer/Prüfer persönlich vereinbaren, es gibt jedoch keine offiziellen Anmeldeformulare dafür. Letzte Leistungen kann man dann "bis zum Beginn der Vorlesungszeit des auf die Abschlussprüfung folgenden Semesters" nachreichen.

  22. Ich kann mich für die BA-Prüfung nicht im LSF anmelden.

    Die Anmeldung zur BA-Prüfung (Module "BA-Thesis" und "Oral Exam") erfolgt ausschließlich beim GPA mit der offiziellen Anmeldung zur BA-Arbeit (Details siehe hier), es ist also in Ordnung, dass man sich im LSF dafür nicht anmelden kann.

  23. Welche Bearbeitungszeit gilt für die Bachelorarbeit?

    Im Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung (PO/AT) steht die Frist mit 9 Wochen, im Besonderen Teil (PO/BT) werden 3 Monate für die Bearbeitung angegeben. Immer, wenn eine Diskrepanz zwischen den zwei Teilen der PO besteht, gilt der Besondere Teil, also hier 3 Monate :)

  24. Was sind Streichmodule?

    In der PO-BT §8, Abs. 3 steht, dass bestimmte Module aus der Gesamtnotenberechnung herausgenommen werden können. Der/die Studierende kann bei der Anmeldung zur BA-Prüfung im GPA angeben, ob und welche Leistungen für die Berechnung der Endnote nicht betrachtet werden sollen. Dies erfolgt durch einen formlosen, schriftlich verfassten Brief (E-Mail reicht) ans GPA (an Herrn Klein). Dabei soll Folgendes zu den ausgewählten Modulen angegeben werden: Modulnummer, Modulbezeichnung, Anzahl der Leistungspunkte, Note.
    Anzahl der Streichpunkte:

    • Haupt- und Kernfach (100%75%): max. 24 LP
    • 1./2. Hauptfach (50%): max. 12 LP
    • Beifach (25%): max. 6 LP
    • Ergänzungsbereich: max. 8 LP

    Achtung:
    • Nur ganze Module können aus der Wertung ausgeklammert werden, nicht jedoch einzelne Veranstaltungen. Somit sind die Leistungen im Modul "Core Studies in CL" nicht streichbar.
    • Generell nicht streichbar sind: Bachelorarbeit, mündliche Prüfung, Software-Projekt

  25. Ich studiere Anglistik/Romanistik/... als Nebenfach und habe dort auch eine Veranstaltung, die "Einführung in die Sprachwissenschaft" heißt. Muss ich die Vorlesung im ersten Semester trotzdem besuchen?

    Ja.

  26. Auslandsstudium: Ich war im Wintersemester mit Erasmus in Uppsala und habe mittlerweile ein Transcript of Records für die dort besuchten Kurse. Wie kann ich die Kurse anrechnen lassen?

    Die Leistungen werden von der Studienberatung anerkannt. Folgendes ist nötig:

    • Die Scheine oder ein ausgedruckter Notenspiegel (Transcript of Records), falls die Leistungen elektronisch vorliegen.
    • Zu jeder Veranstaltung: Titel, Leistungspunkte (credits), was für die Benotung geleistet werden musste. (Kurze Beschreibung der Inhalte reicht aus, diese sind oft auch elektronisch verfügbar.)
    • Generell werden nur benotete Leistungen angenommen (bis auf das Praktikum, das nicht benotet wird).

    Der/Die Student/in sollte zur Fachstudienberatung gehen und dort die Anerkennung der Leistungen beantragen.

    Die anerkannten Leistungen werden im Sekretariat bei Sandra Suchowitz ins LSF eingetragen.

  27. Ich suche einen Praktikumsplatz und war bisher nicht erfolgreich. Gibt es irgendwelche Hilfe bei der Suche?

    Als Anhaltspunkt gibt es hier eine Liste mit möglichen Praktikumsgebern. Alternativ kann man sich auch bei Studierenden, die bereits ein Praktikum gemacht haben erkundigen oder sich bei der zuständigen Person für Praktikum-Angelegenheiten beraten lassen.

  28. Welche Anforderungen werden an ein Berufspraktikum in den Bachelor-Studiengängen gestellt?

    Als Dauer des Praktikums sind sechs Wochen vorgesehen. Leistungspunkte für das Praktikum werden im Rahmen der Übergreifenden Kompetenzen vergeben. Im 100% und 75%-Studiengang ist ein Berufspraktikum verpflichtend, im Nebenfach gilt es als Wahlpflichtmodul im Bereich der Übergreifenden Kompetenzen. Der Arbeitgeber muss in beiden Fällen einen inhaltlichen Bezug zur Sprachtechnologie aufweisen. Tätigkeiten in einem solchen Betrieb, die nicht "am Stück" abgeleistet wurden (sondern beispielsweise einmal pro Woche über einen längeren Zeitraum hinweg), können als Praktikum anerkannt werden, wenn der Gesamtumfang der Tätigkeit sich auf 240 Stunden summiert (entsprechend sechs Wochen Vollzeitbeschäftigung). Neben dem Praktikumszeugnis bzw. einer äquivalenten Bescheinigung ist ein selbst verfasster Praktikumsbericht einzureichen.

  29. Was muss man nach dem Praktikum vorweisen? Bei wem kann man das Praktikum als Leistung anerkennen lassen?

    Für die Anerkennung eines Praktikums muss man ein offizielles Dokument (Arbeitsvertrag/Arbeitszeugnis) vorlegen. In diesem Dokument müssen der Zeitraum des Praktikums, die wöchentliche Stundenzahl und eine Tätigkeitsbeschreibung stehen.

    Außerdem muss der Studierende einen kurzen Praktikumsbericht (1-2 Seiten) verfassen, der die Arbeitsschwerpunkte, Lernerfolge und eine persöhnliche Stellungsnahme enthält.

    Mit diesen Dokumenten geht man zum/zur Praktikumsbeauftragte/n und lässt sich auf dem Laufzettel die ÜK-Punkte eintragen, die man für das Praktikum bekommen hat.

  30. Welche Richtlinien gibt es für einen Praktikumsbericht?

    Aus dem Praktikumsbericht sollte hervorgehen, was während der Zeit in dem Unternehmen geleistet wurde. Der Umfang sollte rund 1000 Wörter betragen. Daneben wird eine "offizielle" Praktikumsbescheinigung des Arbeitgebers benötigt. Das kann ein Zeugnis sein, muss aber nicht. Das Alles wird beim Praktikumsbeauftragten abgegeben.

    Für alle Interessierten, die wissen wollen, wie ein Praktikum aussehen kann, gibt es hier einen Praktikumsbericht einer Computerlinguistik-Studentin: Link

  31. Darf das Praktikum in Teilzeit absolviert werden, zum Beispiel im Rahmen einer Tätigkeit als WerkstudentIn?

    Ja, solange insgesamt mindestens 240 Arbeitsstunden nachgewiesen werden können (entsprechend sechs Wochen Vollzeitbeschäftigung).

  32. Können Hiwi-Tätigkeiten für das Praktikum angerechnet werden?

    Ja, wenn es sich um Tätigkeiten im Sprachtechnologie- oder EDV-Bereich handelt und 240 Arbeitsstunden nachgewiesen werden können.

  33. Darf das Praktikum zwischen mehreren Arbeitgebern aufgeteilt werden?

    Ja, solange die Tätigkeiten jeweils die Anforderungen erfüllen und insgesamt mindestens 240 Arbeitsstunden nachgewiesen werden können.

  34. Ich habe noch ein zusätzliches Praktikum absolviert. Kann ich das auch anerkennen lassen?

    Ja, zusätzliche Praktika können als Leistungen im Bereich Übergreifende Kompetenzen anerkannt werden. Bitte lesen Sie dazu die entsprechenden FAQs durch.

  35. Ist das Praktikum eine "studienbegleitende Prüfungsleistung"?

    Ja, das vorgeschriebene Praktikum ist eine studienbegleitende Prüfungsleistung wie auch alle anderen ÜK-Leistungen.

  36. Die Firma, bei der ich mein Praktikum absolvieren möchte, verlangt eine Bescheinigung der Universität Heidelberg über die Notwendigkeit des Pflichtpraktikums. Wo kann ich die Bescheinigung ausstellen lassen?

    Ein Praktikum ist als Pflicht für CL-Studierende (BA) mit Anteil 100% und 75% vorgeschrieben. (Studierende mit weniger CL-Anteil können ein Praktikum als Wahlpflichtmodul absolvieren.) Der Paragraph §3/(4) des Besonderen Teils der BA-Prüfungsordnung enthält die ensprechende Regelung. Diese Regelung bescheinigt die Notwendigkeit des Praktikums auch für den Arbeitgeber. Falls die Firma eine weitere Bescheinigung braucht, kann man sich an die Fachstudienberatung wenden.

  37. Was hat es mit Commitments auf sich?

    Ein Commitment entspricht in etwa der Aussage "Ich werde diese Prüfung machen". Damit eine Leistung anerkannt wird (egal, ob eine Hausarbeit anzufertigen, ein Referat zu halten, oder eine Klausurprüfung abzulegen ist), muss man sich zwingend dafür anmelden (d.h. "ein Commitment abgeben"). Die Commitments werden üblicherweise etwa sechs bis acht Wochen vor Ende des Semesters freigeschaltet und können bis etwa zwei Wochen vor Ende des Semesters über das Online-System LSF/HISPOS abgegeben werden. Die genauen Fristen können für einzelne Veranstaltungen individuell sein und werden auf der jeweiligen Veranstaltungsseite unter "Kursbeschreibung" rechtzeitig eingetragen. Bis zur Commitment-Frist können Commitments beliebig abgegeben und wieder zurückgezogen werden; ist die Frist abgelaufen, gilt der jeweils letzte Status endgültig. Unterscheiden wir ein paar Fälle:

    • Commitment abgegeben, Prüfung mitgemacht, Bestanden: Alles gut
    • Commitment abgegeben, Prüfung mitgemacht, Nicht bestanden: Nicht bestanden wird gezählt
    • Commitment abgegeben, Prüfung nicht mitgemacht: Zählt wie nicht bestanden!
    • Commitment nicht abgegeben, Prüfung mitgemacht: Kein Schein, aber auch kein Versuch.

  38. Muss ich die Orientierungsprüfung im 3. Semester bestanden haben, obwohl ich im Sommersemester das Studium begonnen habe? Was muss ich für eine Orientierungsprüfungsfristverlängerung tun?

    Studierende, die im Sommersemester ihr Studium beginnen, und damit die Kurse für die Orientierungsprüfung zum ersten Mal in ihrem 2. Fachsemester (Wintersemester) besuchen, aber die Prüfungen in diesen Kursen nicht bestehen, können wie alle anderen einen zweiten Versuch im darauffolgenden Studienjahr bekommen, auch wenn das in diesem Fall schon ihr 4. Fachsemester ist. Weitere Infos gibt es in der folgenden Frage zur Orientierungsprüfungsfristverlängerung.

  39. Wann, bei wem und wie stellt man einen Antrag auf Orientierungsprüfungsfristverlängerung?

    Wenn man weiß, dass man aus nicht selbstverschuldeten Gründen nicht fristgerecht die Orientierungsprüfung bestehen kann, sollte man bei der Geschäftsführung einen Antrag auf Orientierungsprüfungsfristverlängerung stellen.

    Folgendes ist für eine Orientierungsprüfungsfristverlängerung zu tun:

    • Einen Antrag bekommt man im Sekretariat. Dieser muss vom Studierenden ausgefüllt werden. Darüber hinaus muss der/die Studierende eine formlose Begründung verfassen. Beides muss im CL-Sekretariat abgeben werden.
    • Der/Die Geschäftsführende Direktor/in des Instituts entscheidet über den Fall und gibt den Antrag zurück ans CL-Sekretariat. Eine solche Verlängerung kann nur einmal beantragt werden.

  40. Ich habe eine Prüfung zum zweiten Mal nicht bestanden. Was kann ich tun?

    Laut §20 der Allgemeinen Prüfungsordnung ist eine zweite Wiederholung (der dritte Versuch) nur in Ausnahmefällen möglich. Der Text der AP lautet:

    "§ 20 Wiederholung von Prüfungen, Fristen (1) [...] Eine zweite Wiederholung ist nur in Ausnahmefällen und nur bei höchstens zwei studienbegleitenden Prüfungen zulässig. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss. [...]"

    Es gibt keine Drittversuchmöglichkeit bei den Prüfungen der Orientierungsprüfung und der Abschlussarbeit sowie -prüfung. Für höchstens zwei studienbegleitende Prüfungen kann man sich an das Gemeinsame Prüfungsamt wenden und mit einer schriftlichen Begründung die zweite Wiederholung beantragen. Der Ansprechpartner ist Herr Dr. Kempter, der Leiter des GPAs.

    Es gibt hierzu kein spezifisches Formular. Ein formloses Schreiben reicht aus. Dieses Schreiben sollte unbedingt sämtliche Kontaktdaten (Telefonnummer, bei Briefen Mailadresse und vor allem die Matrikelnummer) enthalten. Zudem sollte es erläutern, warum der Prüfling um einen weiteren Versuch bittet. Ein "Ich erbitte einen 2. Wiederholungsversuch" alleine reicht nicht aus. Der Studierende erhält eine Benachrichtigung über den Entscheid.

    Generell empfiehlt es sich, sich vor dem Drittversuch an den Dozenten zu wenden, um zu erfahren, was man in den ersten beiden Versuchen falsch gemacht hat. So weiß man rechtzeitig, wie man sich auf die dritte Prüfung zielführend vorbereiten soll.

  41. Gibt es bei Prüfungen, die Bestandteil der Orientierungsprüfung sind, die Möglichkeit eines Drittversuchs?

    Nein. Prüfungen, die Bestandteil der Orientierungsprüfungsind, sind vom Drittversuch ausgeschlossen. Das bedeutet, dass in "Einführung in die Computerlinguistik" und in "Programmieren I" in der Regel kein Drittversuch beantragt werden kann. Ausnahme ist der 25%-Studiengang, in dem "Programmieren I" nicht zur Orientierungsprüfung gehört. Für Studierende, die "Programmieren I" erst im Drittversuch bestanden haben, ist daher der spätere Wechsel in die 50-, 75- und 100%-Studiengänge ausgeschlossen.

  42. Ich studiere 100% CL. Bei meinem Informatikbeifach muss ich für 3 LP ein Proseminar ablegen. Im Modulhandbuch der Informatik steht aber, dass davon 2 LP ÜK-Punkte sind. Ist das in Ordnung so?

    Alle 3 LP für das Proseminar mit Modulkürzel IPS werden für Studierende der Computerlinguistik mit Informatikbeifach als "normale" Punkte angerechnet.

  43. Darf man ohne bestandene Programmierprüfung am Software-Projekt teilnehmen?

    Nein, das Bestehen der Programmierprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Software-Projekt.

  44. Bei den Terminen zur Begleitveranstaltung zum Software-Projekt stehen zwei Termine. Sind beide Termine Pflicht, oder "nur" einer davon?

    Ja, beide Termine sind verpflichtend. Das Softwareprojekt und die Begleitveranstaltung des Softwareprojektes umfassen insgesamt 2+2=4 SWS. Die Praxis zeigt, dass einige Sitzungen (sog. Plenumsitzungen) länger dauern und andere Sitzungen dafür ausfallen. Siehe hierzu vorherige Semester-Kursübersichten wie zum Beispiel hier. Die "ausfallenden" Sitzungen werden häufig für Gruppentreffen mit dem Betreuer genutzt.

  45. Ich möchte mich für eine Vorlesung im LSF anmelden. Wie geht das?

    Für jede Veranstaltung gibt es eine Frist, in der man sich im LSF an- und abmelden kann. Dieser Zeitraum wird auf der Webseite jeder Lehrveranstaltung unter "Commitment-Frist" rechtzeitig eingetragen. In der Regel schickt das Sekretariat frühzeitig eine E-Mail, wann dieser Zeitraum naht.

    Vorsicht: Nachdem die Frist verstrichen ist, kann man sich weder an- noch abmelden!

  46. Gibt es beim Studiengang Computerlinguistik eine Anwesenheitspflicht, bzw. abzuleistende Pflichtstunden?

    Pflichtstunden gibt es nicht. Dennoch ist es empfohlen, an den Veranstaltungen regelmäßig teilzunehmen. Eine regelmäßige Teilnahme kann auch Teil der Benotungsgrundlage sein -- die Kriterien werden jeweils in der Beschreibung der Veranstaltung festgelegt. Z.B. ist bei Pro- und Hauptseminaren eine aktive Teilnahme an Diskussionen des Öfteren Voraussetzung zum Scheinerwerb. Daher kann es eine Begrenzung der Fehlstunden geben, zu denen man unentschuldigt fehlen darf.

    Kann man aus einem triftigen Grund (z.B. längerer Krankheit) häufiger nicht an den Sitzungen teilnehmen, sollte man dies unbedingt mit dem Dozenten besprechen.

  47. Ich studiere zur Zeit zu 25% Computerlinguistik. Ist es möglich, anstelle des Kurses Statistik die Kurse Formale Semantik und Formale Syntax zu wählen?

    Nein. Die Studierenden mit 25%-Computerlinguistik-Anteil sollten sich am Anfang des Studiums entscheiden, ob sie "Angewandte Computerlinguistik" (AC) oder "Formale Linguistik" (FL) als Schwerpunkt nehmen möchten.

    Eine Mischung von beiden ist nicht vorgesehen. Wenn man sich für "AC" entschieden hat, muss man auch konsequent die Module des Schwerpunktes besuchen.

  48. Ich würde gerne ein Tutorium übernehmen, habe so etwas aber noch nie gemacht. Kann man sich als Tutor schulen lassen?

    Ja, die Abteilung Schlüsselkompetenzen und Hochschuldidaktik (SLK) organisiert regelmäßig Kurse für Tutoren. Das derzeitige Angebot kann man hier (oder in LSF) nachlesen. Die angebotenen Schulungen

    • sind kostenlos
    • aber anmeldepflichtig. Eine Anmeldung ist wegen begrenzter Teilnehmerzahl notwendig. Es gibt Anmeldefristen.
    • finden öfters in der vorlesungsfreien Zeit statt.

  49. Ich habe Prüfungsangst oder möchte meine Referatstechniken verbessern. Gibt es hierzu Hilfe von Seiten der Universität?

    Hierzu gibt es unter folgenden Links Informationen:

    Informationen zum Kursprogramm und zur Anmeldung beim Career Service:

    Career Service
    Infos rund ums Studium

  50. Wie muss ich bei einer Umschreibung vorgehen?

    Hier gibt es drei typische Fälle:

    1. Fall: Ich möchte in das Fach Computerlinguistik wechseln. Wie läuft dies ab?
    2. Fall: Aufgrund eines Fachwechsels zur Computerlinguistik bräuchte ich eine Bescheinigung der Fachstudienberatung.
    3. Fall: Ich studiere zur Zeit Computerlinguistik 50% (2. HF), möchte aber die Gewichtung gerne auf 75 % legen. Brauche ich auch bei diesem innerfachlichen Wechsel einen Antrag auf Umschreibung?
    Bei all diesen Fragen läuft es gleich ab: Die Voraussetzung für eine "Umschreibung" ist, dass der/die Studierende fortlaufend immatrikuliert bleibt. Das bedeutet, dass sich der/die Studierende beim Wechsel von einem Fach zum Anderen nicht exmatrikuliert und wieder immatrikuliert.

    So geht man am besten vor:
    • Man lässt sich von der Fachstudienberatung einen Antrag auf Umschreibung ausstellen. Diesen kann man auch gerne selbst zur Sprechstunde mitnehmen. Die Fachstudienberatung unterschreibt und stempelt den Antrag ab.
    • Falls man sich in ein höheres Fachsemester einstufen lassen möchte, muss auch folgendes Formular ausgefüllt werden: Anrechnung von Studienzeiten.
    • Diese Unterlagen gibt man in der Universitätsverwaltung in der Seminarstr. 2 ab. Die Fristen für die Umschreibung findet man hier.
    • Sollte die Umschreibung durch die Verwaltung durchgeführt worden sein, sieht man im LSF eine neue Maske mit den neuen gewählten Fächern.
    • Die bisher geleisteten Kurse werden nicht automatisch übernommen. Wenn man Leistungen vom alten ins neue Fach übertragen lassen möchte, muss man wieder zur Studienberatung gehen und die Anerkennung der bisherigen Leistungen in der Computerlinguistik beantragen. Mit diesem Formular geht man ins Sekretariat (Zi. 109), wo die Leistungen ins LSF-System überführt werden können. Eine Überführung der Leistungen ist auch dann notwendig, wenn man lediglich den prozentualen Anteil der Computerlinguistik gewechselt hat.

    Jetzt ist die Umschreibung vollständig durchgeführt. Auch wenn die Umschreibung bis zum Anfang der Vorlesungszeit nicht vollständig abgeschlossen werden kann, darf man natürlich an weiteren Veranstaltungen teilnehmen.

    Weitere Informationen findet man hier:

    http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/bewerbung/verfahren/hoehere.html

  51. Ich studiere Computerlinguistik im 5. Semester als Hauptfach an der Universität Zürich. Kann ich am Institut in Heidelberg mein Studium fortsetzen und meine bisherigen Leistungen anrechnen lassen?

    Ja, eine Anerkennung der Studienleistungen ist ohne Weiteres möglich. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

    • Die Scheine oder ein ausgedruckter Notenspiegel (Transcript of Records), falls die Leistungen elektronisch gehandhabt werden.
    • Zu jeder Veranstaltung: Titel; Leistungspunkte (credits); Zusammenfassung, was für die Benotung geleistet werden musste. (Kurze Beschreibung der Inhalte reicht aus, diese sind oft auch elektronisch verfügbar.)
    • Generell werden nur benotete Leistungen angenommen (bis auf das Praktikum, das nicht benotet wird).

    Studierende ohne deutsche Staatsbürgerschaft beachten bitte die Bewerbungsfristen für Ausländer (bis 15.7. für das Wintersemester; 15.1. für das Sommersemester). Infos zur Einschreibung

    Ansonsten wird ein Universitätswechsel wie bei einer Umschreibung gehandhabt (siehe die entsprechenden FAQ).

  52. Ich habe an der Universität Mannheim einen Kurs belegt, den ich für meinen Ergänzungsbereich Informatik anerkennen lassen möchte. An wen soll ich mich wenden?

    Für die Anerkennung von Leistungen der Universität Mannheim ist die Sekretärin des Instituts für Informatik Anke Sopka zuständig. Sie kann die Veranstaltung anhand des Leistungsnachweises, den man zur Sprechstunde mitbringen muss, für das entsprechende Modul anerkennen und im LSF eintragen.

  53. Wie belege ich die Module des Ergänzungsbereichs Informatik?

    Modul Mögliche Veranstaltungen
    Proseminar (3 LP) Ausschließlich die als Proseminar ausgezeichneten Leistungen mit der Modulkürzel [IPS] können hier belegt werden.

    Anders als beim Fach Informatik werden alle 3 LP als normale Leistungspunkte berechnet.
    Einführung in die theoretische Informatik
    ODER
    Einführung in die technische Informatik (8LP, WPM)
    Man muss eine der beiden Veranstaltungen
    • Einführung in die theoretische Informatik [ITH] (SoSe)
    • Einführung in die technische Informatik [ITE] (WiSe)
    wählen.

    Die gewählte Veranstaltung darf nicht parallel in anderen Modulen des Studiums abgelegt werden. Die nicht gewählte Veranstaltung darf jedoch im Modul "Frei wählbare Veranstaltungen..." des Ergänzungsbereichs durchaus belegt werden.
    Core Studies in Computer Science (8 LP, PM) Man muss eine der folgenden drei Veranstaltungen wählen:
    • Algorithmen und Datenstrukturen [IAD] (SoSe)
    • Einführung in Software Engineering [ISW] (WiSe)
    • Datenbanken 1 [IDB1] (SoSe)
    Die gewählte Veranstaltung darf nicht in anderen Modulen des Studiums (weder im Hauptfach, noch im Ergänzungsbereich) abgelegt werden. Eine zweite, hier nicht gewählte Veranstaltung muss im Modul "Core Studies in CS" des Hauptfaches abgelegt werden. Die dritte darf im Modul "Frei wählbare Veranstaltungen..." des Ergänzungsbereichs belegt werden.
    Frei wählbare Veranstaltungen aus den Bachelor- und als für den Bachelor Informatik geeignet deklarierten Master-Modulen der Informatik (16 LP, WM) Praktisch alle angebotenen Veranstaltungen des Bachelor- und des Masterstudienganges "Angewandte Informatik" sind hier erlaubt.

    Im Fach Informatik sind auch alle Master-Module auch für den Bachelor-Studiengang als geeignet deklariert. Die Zusammenstellung der insgesamt 16 LP ist frei wählbar.

  54. Was sind die Übergreifenden Kompetenzen (ÜKs)?

    Übergreifende Kompetenzen bezeichnen Schlüsselkompetenzen und Zusatzqualifikationen, die über das fachliche Wissen hinausgehen. Sie umfassen insbesondere die Vermittlungskompetenz (Rhetorik, Präsentation, Moderation, Fachdidaktik, Sprecherziehung, etc.), interkulturelle Fähigkeiten, den Erwerb von interdisziplinärem Wissen sowie die Aneignung von Fremdsprachenkenntnissen und berufspraktischen Erfahrungen. Generell kann und soll im Bereich der ÜK etwas über den Tellerrand hinausgeblickt und/oder an Soft-Skills gefeilt werden. Detaillierte Informationen zu den Übergreifenden Kompetenzen sind in Anlage 1 der Wie funktioniert das mit den ÜKs?

    In der Prüfungsordnung ist festgelegt, dass im Bereich der Übergreifenden Kompetenzen 20 Leistungspunkte ("ÜK-Punkte") gesammelt werden sollen; die Zusammensetzung der ÜK-Punkte kann – mit kleinen Einschränkungen (s. weitere Fragen) – grundsätzlich frei gewählt werden. Für Detailfragen kann man sich an den/die ÜK-Beauftragte/n wenden, erreichbar unter kompetenzen(at)cl.uni-heidelberg.de.

  55. Wie viele ÜK-Punkte werden von der Computerlinguistik angerechnet?

    Studierende mit Computerlinguistik als 50% Hauptfach müssen bei uns 10 ÜK-Punkte nachweisen. Bei 75%- oder 100% wird die Anerkennung von allen 20 ÜK-Punkten von uns übernommen. Von diesen 20 ÜK-Punkten sind 12 bereits "festgelegt" und zwar 4 LP für das Softwareprojekt am ICL und 8 LP für das Praktikum.

  56. Wo können ÜK-Punkte erworben werden?

    ÜK-Punkte können in Kursen, durch berufspraktische Tätigkeiten oder Auslandsaufenthalte und durch eigenständige Projektarbeit erworben werden. Für Kurse gilt im Allgemeinen:

    • der Kurs soll über die studierten Fächer hinausgehen
    • eine Doppelanrechnung ist auf jeden Fall ausgeschlossen
    • es muss im Rahmen des Kurses eine nachweisbare Leistung (Klausur, Referat, Bericht, Hausarbeit, Übungen, etc.) erbracht werden ("Sitzscheine" zählen nicht!). Falls im Kurs selbst keine Möglichkeit für einen Leistungsnachweis besteht (zum Beispiel bei Ringvorlesungen), wenden Sie sich an den/die ÜK-Beauftragte/n.
    Gute Kandidaten für die Übergreifenden Kompetenzen sind:
    • Sprachkurse im Zentralen Sprachlabors (Fremdsprachen, die nicht Inhalt des Fachstudiums sind!)
    • Veranstaltungen der Abteilung "Sprechwissenschaft/Sprecherziehung" des Zentralen Sprachlabor (Rhetorik, Sprechbildung, etc.)
    • Veranstaltungen der Zentralen Studienberatung und des Career Service (Zeitmanagement, Projektmanagement, Interkulturelle Kommunikation, Bewerbungstraining, etc.)
    • alle Uni-Lehrveranstaltungen, die im Vorlesungsverzeichnis als ÜK-geeignet aufgelistet sind (keine Fachveranstaltungen aus den eigenen Studienfächern!)
    Das Erwerben eines Teils der ÜK-Leistungen ist bereits im Computerlinguistik-Studium integriert - siehe die entsprechenden FAQs.

  57. Welche Praktika werden anerkannt?

    Im Idealfall sollen im Rahmen eines Praktikum die erlernten Fachkenntnisse in die Praxis umgesetzt werden. Auf jeden Fall soll das Praktikum die Studierenden weiterbringen. Für die Anrechnung des Praktikums sind folgende Dokumente nötig:

    • ein offizielles Praktikumszeugnis/Arbeitsvertrag (muss enthalten: Zeitraum des Praktikums, Stundenzahl pro Woche, Tätigkeitsbeschreibung)
    • ein kurzer Praktikumsbericht (1-2 Seiten: Arbeitsschwerpunkte, Lernerfolg, persönliche Stellungnahme)
    Pro (Vollzeit-)Arbeitswoche werden grob 1,5 LP gezählt, allerdings können für jedes Praktikum **maximal 8 LP** angerechnet werden. Weitere Informationen zum Praktikum sind bei den entsprechenden FAQs zu finden.

  58. Können Konferenzbesuche als ÜK-Leistungen anerkannt werden?

    Der Besuch von Konferenzen aus dem Bereich Computerlinguistik (z.B. TaCoS, DGfS- oder DGCL-Tagung, *ACL-Konferenzen ... ) oder aus fachnahen Bereichen (z.B. C3-Kongress) kann mit 1-2 LP angerechnet werden.
    Als Eigenleistung muss zusätzlich ein Konferenzbericht verfasst werden.

  59. Welche Richtlinien gibt es für einen Konferenzbericht?

    Der Konferenzbericht umfasst in der Regel etwa fünf Seiten. Er sollte die wesentlichen inhaltlichen Punkte einiger interessanter Vorträge enthalten. Eine eigene Stellungnahme sollte ebenfalls enthalten sein.

  60. Wie kann ich ÜKs anrechnen lassen?

    Die Übergreifenden Kompetenzen können leider nicht völlig automatisch angerechnet werden, da die ÜK-Punkte für verschiedene Leistungen (Kurse, Seminare, Praktika, etc.) zusammengerechnet werden müssen. Sie werden persönlich durch den/die ÜK-Beauftragte/n anhand der Leistungnachweise (Scheine, Berichte, ...) anerkannt und in einen Laufzettel eingetragen. Anschließend werden die eingetragenen Leistungen im Sekretariat abgestempelt und ins LSF-System eingetragen.

  61. Wieviele LP werden bei den ÜKs für einen Kurs anerkannt?

    Falls ein Schein ausgestellt wurde, werden die auf dem Schein angegebenen LP angerechnet. Andernfalls wird 1 LP für rund 30 Arbeitsstunden vergeben.

  62. Kann Fachschaftsarbeit als ÜK-Leistung anerkannt werden?

    Nein.

  63. Gehören die ÜK-Leistungen zu den "studienbegleitenden Prüfungsleistungen"?

    Ja.

  64. Ich studiere zu 25% Computerlinguistik mit Schwerpunkt "Angewandte Computerlinguistik". Ich habe Programmieren I zweimal nicht bestanden. Darf ich einen Antrag auf Drittversuch stellen?

    Ja, im 25% ist die Vorlesung Programmieren I eine normale Pflichtveranstaltung, somit kann man hier auch einen Drittversuch beantragen.
    Für Studierende, die "Programmieren I" erst im Drittversuch bestanden haben, ist aber der spätere Wechsel in die 50-, 75- und 100%-Studiengänge ausgeschlossen, da die Prüfung dort Teil der Orientierungsprüfung ist.

  65. Wie erfahre ich, ob mein Antrag auf Drittversuch genehmigt oder abgelehnt wird?

    Das GPA schickt eine persönliche Nachricht, in der Regel per E-Mail. Man sollte deshalb darauf achten, dass man beim Einreichen des Antrags beim GPA die Kontaktdaten richtig angibt.

  66. Ich studiere Informatik / Mathematik (BSc), und würde gerne Computerlinguistik als Anwendungsbereich nehmen. Im Angebot des ICL habe ich auch andere interessante Veranstaltungen gesehen, die nicht bei den Modulen des Anwendungsbereichs beschrieben werden. Könnte ich eine alternative Veranstaltung belegen?

    Die geschriebenen Module sind für den Anwendungsbereich bindend, man muss also genau diese Veranstaltungen belegen.

  67. Ich studiere Informatik / Mathematik, und würde gerne Computerlinguistik als Anwendungsbereich nehmen. Unter den Modulen steht auch "Statistical Methods for Computational Linguistics". Ich habe aber einen Statistikkurs in meinem Studium belegt. Kann ich diesen für das genannte Modul anerkennen lassen?

    Generell kann man sich bereits angeeignete Kenntnisse anerkennen lassen. Bei der genannten Vorlesung geht es um Inhalte, die speziell für den Bereich Computerlinguistik ausgearbeitet wurden. Somit besteht eine relativ niedrige Wahrscheinlichkeit, dass Statistikkurse von anderen Fächern hier anerkannt werden können. Bei Bedarf sollte man die Inhalte in den Kursbeschreibungen beider Kurse vergleichen. Bei einer hochgradigen Überlappung besteht die Möglichkeit, dass der Kurs anerkannt werden kann, dafür wendet man sich an die Fachstudienberatung.

  68. Ich studiere bereits an der Uni Heidelberg, möchte aber ab nächstem Semester zu CL wechseln. Muss ich mich als Ausländer wieder neu bewerben?

    Ausländer, die innerhalb der Universität Heidelberg zum Fach Computerlinguistik wechseln, können sich mit dem gleichen Antrag auf Umschreibung umschreiben lassen wie deutsche Studierende. Eine weitere Bewerbung ist also nicht notwendig, und es gelten auch die gleichen Fristen wie bei deutschen Studierenden.

  69. Ich belege eine CL-Veranstaltung für mein Anwendungsmodul / als ÜK-Leistung. Wie melde ich mich für die Prüfung als Fachfremder an?

    Für Leistungen als Fachfremde kann man sich i.d.R. nicht direkt im HisPOS (LSF) anmelden. Die Vorgehensweise ist die folgende:

    1. Bei Programmieren I und
    2. Am Anfang des Semesters sollte man sich beim Dozenten melden und ihm mitteilen, dass man die Veranstaltung belegen möchte.
    3. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt wie für alle Studierenden ; gegen Ende des Semesters, in der sogenannten Commitment-Zeit: Man muss innerhalb der Commitment-Zeit beim ICL-Sekretariat (Sandra Suchowitz) per E-Mail Bescheid geben, in welchen Veranstaltungen man die Prüfung ablegen will. Diese Anmeldung ist genauso verpflichtend, wie eine Anmeldung im LSF, sodass ein eventueller Abmeldewunsch auch innerhalb der Commitment-Frist dem Sekretariat mitgeteilt werden muss!
      Es ist sinnvoll, die Anmeldung im Voraus auch mit dem Dozenten zu besprechen, denn er muss ggf. die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung prüfen, und die Leistung bewerten.
    4. Der Dozent vergibt die Note, und das ICL-Sekretariat leitet diese an das Sekretariat des entsprechenden Faches weiter.
    Wichtig: Abweichungen von dieser Regelung sind möglich. Über die genauen Modalitäten der Prüfungsanmeldung sollte sich der/die Student/in frühzeitig beim Dozenten erkundigen.

  70. Ich habe mich für einen Kurs angemeldet, bin aber leider durchgefallen. Bleibt die Note 5,0 in meinem Notenspiegel erhalten und im Abschlusszeugnis aufgeführt, oder wird der Vermerk entfernt, wenn ich die Prüfung in einem zweiten Versuch bestehe?

    Im Notenspiegel bleibt die 5,0 als Note für den ersten Versuch erhalten, aber ausschließlich die verbesserte Note wird in die Modul- und Gesamtnote einbezogen. Der Notenspiegel ist aber eigentlich nicht Teil des offiziellen Zeugnisses.
    Im Hauptblatt des Abschlusszeugnisses ist nur die Endnote aufgeführt, außerdem bekommt man ein Diploma Supplement, das allgemeine Beschreibungen der Studieninhalte enthält.

  71. Ich habe mich für einen Kurs im Modul "Core Studies in Computational Linguistics (CS-CL)" / "Core Studies in Computer Science (CS-CS)" angemeldet, diesen aber nicht erfolgreich abgeschlossen. Soweit ich weiß, kann ich dafür eine andere Veranstaltung aus dem gleichen Bereich als Zweitversuch belegen. Wie melde ich mich für diese zweite Veranstaltung an?

    Man kann in diesem Modul bei einem Zweitversuch tatsächlich sowohl die gleiche Veranstaltung, als auch einen anderen Kurs des Moduls belegen. Die Anmeldung erfolgt wie für andere Prüfungen. Man muss lediglich beachten, dass man beim Verbesserungsversuch die gleiche Prüfungsnummer bei der Anmeldung nimmt. Nur so kann die Anmeldung eindeutig als Zweitversuch eingeordnet werden.

  72. Ich brauche für ein Stipendium eine Bescheinigung über meinen Notendurchschnitt. Wo bekomme ich diese Bescheinigung?

    Der endgültige Notendurchschnitt wird erst berechnet, wenn man alle Leistungen im Studium erbracht hat. Dann ist dieser Durchschnitt auch im Notenspiegel ersichtlich.
    Falls ein vorläufiger Notendurchschnitt berechnet werden muss, kann einem das Gemeinsame Prüfungsamt weiterhelfen. Der vorläufige Notendurchschnitt wird dann anhand der bereits abgeschlossenen Module berechnet.

  73. Ich werde meine Abschlussarbeit wahrscheinlich nicht rechtzeitig abgeben können. Wie kann ich eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen?

    Eine gewünschte Verlängerung muss frühzeitig mit dem Erstbetreuer besprochen werden. Ein formloser Antrag muss beim GPA vor der Bearbeitungsfrist gestellt werden. (Wie kurzfristig der Antrag gestellt werden darf, ist aktuell nicht geregelt. Es ist sinnvoll, den Antrag mind. 2 Wochen vor der Bearbeitungsfrist zu stellen.)
    In der Regel bestätigt der Betreuer seine Einwilligung in die Verlängerung durch seine Unterschrift auf dem Antrag des/der Studierenden; der/die Studierende gibt diesen Antrag beim GPA ab. Wenn es schnell gehen muss, kann auch der Betreuer direkt das Gemeinsame Prüfungsamt anschreiben.
    Die Bearbeitungsfrist kann um bis zu 3 Wochen verlängert werden (PO-BT-§6(1)), die neue Frist muss eindeutig angegeben werden.

  74. Ich habe bereits ein abgeschlossenes Studium hinter mir. Könnte ich aus meinen damaligen Leistungen etwas als ÜK-Leistung anerkennen lassen?

    Ja, wenn die Leistungen in den Bereich passen, ist dies möglich. Beachten Sie dazu die weiteren Fragen zu ÜKs und wenden Sie sich an den/die ÜK-Beauftragte/n.

  75. Ich studiere an einer anderen Uni in Deutschland Computerlinguistik (bzw. etwas sehr Ähnliches), und würde gerne nach Heidelberg wechseln; wenn möglich in ein höheres Semester. Gilt ein Hochschulwechsel als Umschreibung?

    Ein Hochschulwechsel wird nicht als Umschreibung betrachtet. Man muss sich also normal immatrikulieren und die Unterlagen beim Studierendensekretariat einreichen. Für Studierende mit deutscher Staatsbürgerschaft gelten die Fristen 'für Studieninteressierte, die bereits in Deutschland studiert haben'; sonst müssen die allgemeinen Fristen für Ausländer eingehalten werden (15. Juli / 15. Januar).
    In beiden Fällen muss man zur Fachstudienberatung, um sich offiziell über das hiesige Fach beraten zu lassen, bzw. um sich anhand Ihrer bisherigen Leistungen ggf. höherstufen zu lassen. Bei der Fachstudienberatung sollte man sich rechtzeitig für ein persönliches Gespräch melden.

  76. Ich komme aus XXX und brauche im nächsten Semester für die Verlängerung meines Visums eine Bescheinigung darüber, wie lange mein Studium noch dauern wird. Wo erhalte ich diese Bescheinigung?

    Die offizielle Bescheinigung für die Ausländerbehörde wird vom Dezernat Internationale Beziehungen vom Studierendensekretariat ausgestellt. Der Stand des Studiums und ein Plan bis zum vorgesehenen Studienabschluss wird von unserer Fachstudienberatung mit dem Formular bestätigt, das Sie beim Studierendensekretariat erhalten.
    Achtung, das Dezernat Internationale Beziehungen kann i.d.R. erst dann eine konkrete Studienprognose bescheinigen, wenn mindestens die Hälfte aller notwendigen Leistungspunte erreicht wurden, und nachgewiesen werden kann, dass man in der Lage ist, eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten pro Semester (anhand des erstellten Plans) zu erbringen.

  77. Ich schreibe gerade an meiner BA-Arbeit, und mache mir über die Endnote bzw. über das endgültige Transcript of Records Gedanken. Bleiben die Leistungen, die als Streichmodule gewählt worden sind, also deren Note "gestrichen" wird, im ToR erhalten oder werden sie dort samt Note gelöscht?

    Bei Streichmodulen wird im Transcript of Records (Notenspiegel) nur die Note entfernt, bzw. auf "bestanden" gesetzt, die Leistung selbst bleibt im Notenspiegel erhalten.

  78. Ich habe eine Zusatzleistung in meinem Bachelorstudium erbracht, die aber sehr gut in mein aktuelles Masterstudium passen würde. Könnte diese Zusatzleistung für mein MA-Studium anerkannt werden?

    Ja, das geht. Hierfür muss man sich an die Fachstudienberatung wenden.

  79. Ich würde gerne von 75%- auf 100%-Computerlinguistik wechseln. Werde ich dabei in ein niedrigeres Fachsemester eingestuft?

    Die Umschreibung in einen anderen Anteil des gleichen Faches wirkt sich nicht auf das Fachsemester aus, d.h. die Fachsemester werden einfach weitergezählt. Weder eine Rückstufung, noch eine Höherstufung (beim Wechsel von einem höheren Anteil zu einem niedrigeren) ist vorgesehen.

  80. Ich interessiere mich für CL, habe allerdings schon mehrere Jahre auf dem Gebiet gearbeitet; jetzt würde ich gerne meine Erfahrungen auch mit einem offiziellen Studiumsabschluss bestätigen lassen. Können meine Kenntnisse aus Arbeitserfahrung vielleicht in irgendeiner Form anerkannt werden?

    Ja, bis zu 50% des Studiums können durch Anerkennung von Leistungen, welche außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, erbracht werden. Um konkrete Möglichkeiten zu besprechen, muss man sich an die Fachstudienberatung wenden.

  81. Ich studiere momentan Angewandte Informatik / Mathematik (BSc) in einem höheren Fachsemester. Ich möchte CL als Anwendung studieren, und wenn möglich, zügig. Ist es realistisch, die Veranstaltungen in einem Semester zu belegen?

    Es ist vorgesehen, dass man Einführung in die CL im ersten Semester des Anwendungsmoduls macht (in einem WiSe), dann Formale Syntax im nächsten, und im darauffolgenden WiSe die beiden weiteren Veranstaltungen (Formale Semantik und Statistical Methods for Computational Linguistics).
    Es ist nicht empfehlenswert die drei WiSe-Veranstaltungen im gleichen Semester zu belegen, es sei denn, man hat in diesen Bereichen gewisse Vorkenntnisse. Man kann aber durchaus in alle Kurse reinschnuppern um einschätzen zu können, ob man die Voraussetzungen für einen Kurs erfüllt.

  82. Ich überlege nach dem Verlust des Prüfungsanspruchs in einem ähnlichen, aber nicht gleichen Fach an einer anderen Universität, ob ich nach Heidelberg wechseln kann.

    Der Bereich 'Computerlinguistik' wird an vielen Hochschulen unterschiedlich genannt. Bei gleichnamigen Studiengängen ist eine Übernahme nach Verlust des Prüfungsanspruchs auf jeden Fall ausgeschlossen. Auch ähnliche Studiengänge unterliegen ggf. dieser Regelung, aber diese Fälle müssen jeweils einzeln und individuell betrachtet werden, eine Pauschalaussage ist nicht möglich. Hierfür muss man sich an die Fachstudienberatung wenden.

  83. Wenn ich 50%-Computerlinguistik studieren möchte, darf ich statt eines weiteren 50%-Faches auch zwei 25%-Fächer wählen?

    Grundsätzlich können an der Universität Heidelberg ein Fach, oder eine Kombination von zwei Studienfächern studiert werden. Genaue Informationen sind hier zu finden.

  84. Ich interessiere mich für ein Computerlinguistik-Studium in Heidelberg. Als internationaler Student habe ich die DSH-Prüfung mit einem DSH-2 Ergebnis bestanden,aber wie sehr wird die Teilnahme am Vorbereitungskurs am Studienkolleg bzw. Schwerpunktkurs T (Informatik) empfohlen? Es steht auf der CL Webseite, dass keine besonderen Vorkenntnisse nötig sind, aber das fällt mir etwas schwer zu glauben.

    Eine Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist nicht notwendig, aber wahrscheinlich vorteilhaft. Der Schwerpunkt T mit Wahlfach Informatik ist sicherlich auch empfehlenswert, wenn man z.B. 100% Computerlinguistik studieren möchte.
    Der Stoffplan des Informatik-Wahlfachs sieht sehr interessant und sinnvoll als Vorbereitung aus; ggf. hilft er, im anschließenden Studium schneller voranzukommen. Sonst reichen eigentlich Abiturniveau in Mathematik und Deutschkenntnisse auf Niveau DSH-Prüfung 2 aus. Vorteilhaft und erwünscht sind außerdem Englischkenntnisse (zum Lesen der Literatur), diese müssen aber erst beim Abschluss des Studiums nachgewiesen werden.

  85. Wo kann ich mich informieren, wenn ich die gewünschte Information hier nicht gefunden habe?

    Zunächst sollte man versuchen, bei der Online-Übersicht zum Studiengang fündig zu werden. Im Zweifelsfall kann man sich an die Fachstudienberatung wenden.

  86. Wie kann ich mich im LSF für die Kurse im Ergänzungsbereich anmelden?

    Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten:

    1. Das Sekretariat fragt die Studierenden in jedem Semester (gegen Ende des Semesters), welche Kurse besucht werden. Genau diese werden anhand der Antworten der Studierenden im LSF abgebildet.
    2. Das Sekretariat schickt dann erneut eine Rundmail, dass man sich für diese Kurse anmelden kann.
    Achtung: Die allgemeine Commitment-Frist, die das Sekretariat ebenso durch eine Rundmail bekannt gibt, muss man auch bei diesen Anmeldungen einhalten.

  87. Ich besuche einen Kurs im Ergänzungsbereich Informatik, für den das Fach 2 "normale" und 4 ÜK-Punkte vorsieht. Bekomme ich auch so viele ÜK-Punkte für diesen Kurs?

    Im Ergänzungsbereich Informatik bekommt man für die Module als 100%-CL-Studierende/r generell "normale" LPs, auch wenn die Informatikstudierenden einen Teil der LPs als ÜK-Punkte erhalten. Man bekommt also 6 normale LP für den Kurs.

  88. Das Proseminar mit dem Modulkürzel IPS ist bereits voll, und ich bin auf der Warteliste. Kann ich vielleicht stattdessen ein Proseminar am ICL besuchen und dieses beim Ergänzungsbereich als IPS-Proseminar anerkennen lassen?

    Für dieses Modul muss man ein angebotenes Proseminar der Informatik besuchen, die (Pro)seminare, die am ICL angeboten werden, werden dafür nicht anerkannt.

  89. Wie werden die Noten meiner Prüfungen in HISPOS eingetragen?

    Die Noten in Prüfungen der Computerlinguistik werden von uns automatisch eingetragen. Für Noten der Beifachprüfungen wenden Sie sich an die Verantwortlichen des Beifachs (d.h. in der Regel der Studienberater des entsprechenden Beifachs).

  90. Meine Note ist noch nicht ins LSF-System eingetragen worden.

    Die Noten werden i.d.R. bis einen Monat nach der Vorlesungszeit ins LSF eingetragen, und zwar von unserem Sekretariat.

    Wenn die Note bis zum Anfang des nächsten Semesters nicht im LSF erscheint, erkundigen Sie sich bitte beim Sekretariat über die Gründe. Beachten Sie bitte auch die Commitment-Regeln (siehe z.B. diese FAQ).

  91. Ich habe mich für eine Prüfung angemeldet, aber am Prüfungstag war ich krank. Was soll ich tun?

    Geben Sie das Attest vom Arzt über Ihre Krankheit beim Sekretariat ab. Der Prüfungsausschuss wird dann entscheiden, ob Ihre Prüfungsanmeldung aufgehoben werden kann. Sie müssen die nächstmögliche Prüfung zum Modul dann wahrnehmen.

  92. Was ist die Institutsvorgehensweise bei Plagiaten und wie kann ich Plagiate vermeiden?

    Ein Plagiat liegt vor, wenn Werke dritter Personen ohne Nennung der entsprechenden Quellen als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden.

    Plagiieren in Seminar- oder Abschlussarbeiten zählt nicht nur als sog. "wissenschaftliches Fehlverhalten", sondern stellt nach dem Urheberrechtsgesetz einen Strafbestand dar.

    Seit dem 1.3.2009 ist das "Zweite Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich" (ZHFRUG) in Kraft. Die Gesetzesänderung sieht unter anderem vor, dass wissenschaftliches Fehlverhalten (z.B. Plagiaterie) zu einer Exmatrikulation führen kann (siehe §3, Abs. 5, LHG und §62, Abs. 3, ZHFRUG). Deshalb weisen wir hier noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass Seminar- und Abschlussarbeiten selbständig anzufertigen sind. Insbesondere bedeutet das, dass die Verwendung fremder Werke stets deutlich gemacht werden muss und entsprechende Quellen anzugeben sind.

    Das Institut für Computerlinguistik bietet regelmäßig Lehrveranstaltungen zum wissenschaftlichen Schreiben an. Darüber hinaus stehen verschiedene Leitfäden zu diesem Thema zur Verfügung, zum Beispiel:

    Bei Fragen zum Abfassen von Abschlussarbeiten können Sie sich an unsere Beauftragte wenden.

  93. Gibt es Vorgaben zu der schriftlichen Form der Abschlussarbeit?

    Es gibt keine generellen institutsweiten Vorgaben zur Form. Diese, insbesondere Länge und Struktur, muss mit dem Betreuer persönlich geklärt werden. Hier gibt es allerdings eine LaTex-Vorlage, an der man sich orientieren kann.

  94. Wie finde ich einen Betreuer?

    Gutachter/Betreuer müssen (Honorar-)Professoren am ICL sein, oder Gruppen/Projektleiter eines ICL Projekts mit spezieller Prüfungserlaubnis sein. Zur Anmeldung der Thesis muss der Erstgutachter feststehen, der Zweitgutachter muss bei Einreichung feststehen. Mindestens ein Gutachter muss hauptberuflich am ICL tätig sein. Siehe Folien zur Abschlussphase, Seite 6 für die komplette Liste. Manche Betreuer stellen eine Liste von konkreten Themen online zu Verfügung. In der Regel hilft es, sich die Themen abgeschlossener Abschlussarbeiten anzusehen und die Themen mit den eigenen Interessen abzugleichen, um ein Gespür für die thematische Richtung der potentiellen Betreuer zu bekommen, und diese dann in der Sprechstunde zu besprechen.

  95. Was mache ich bei Problemen oder Schwierigkeiten mit der Abschlussarbeit?

    Zuerst das Gespräch mit dem Betreuer suchen, vor allem wenn es um das Inhaltliche oder Organisatorische geht: Oft gibt es Unklarheiten oder Missverständnisse, die schnell geklärt werden können, sobald man sie nur anspricht - nur Mut! Darüber hinaus kann man sich an abschlussarbeiten@cl.uni-heidelberg.de, die Fachschaft oder die Studienberatung wenden.

  96. Wie schreibe ich die Abschlussarbeit?

    Eine Sammlung von Informationen und Guidelines dazu: Leitfaden zur Abfassung wissenschaftlicher Arbeiten, Ruhr-Universität Bochum, Katarina Klein, Leitfaden zur Abfassung wissenschaftlicher Arbeiten, TU Dresden, Maria Lieber, Dos and Donts, Uni Heidelberg, Anette Frank.

  97. Wo finde ich aktuelle Informationen zum Umgang der Universität über Corona?

    Aktuelle Informationen sind auf der FAQ-Seite der Universität einsehbar

  98. Ich habe Probleme beim Einstieg in die Onlinelehre. Gibt es eine Anleitung?

    Aussage der Universität: "Um Studierende zu unterstützen, die noch nicht mit den verschiedenen technischen Instrumenten der Online-Lehre vertraut sind, haben wir den offenen Moodle-Kurs "Anleitungen und Tipps für Studierende" eingerichtet. Er ist auf der Moodle-Plattform (Startseite, rechtes Feld) abrufbar."

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