Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Bilder vom Neuenheimer Feld, Heidelberg und der Universität Heidelberg

Plagiate


Ein Plagiat liegt vor, wenn Werke dritter Personen ohne Nennung der entsprechenden Quellen als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden.

Während fast alle Studierenden ihre Arbeiten wissenschaftlich korrekt und nachvollziehbar mit Hinweis auf alle verwendeten Quellen erstellen, ist es leider traurige Realität, dass in Seminar- oder Abschlussarbeiten immer wieder auch Plagiate eingereicht werden. Dies zählt nicht nur als sog. "wissenschaftliches Fehlverhalten", sondern stellt nach dem Urheberrechtsgesetz einen Strafbestand dar.

Seit dem 1.3.2009 ist das "Zweite Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich" (ZHFRUG) in Kraft. Die Gesetzesänderung sieht unter anderem vor, dass wissenschaftliches Fehlverhalten (z.B. Plagiaterie) zu einer Exmatrikulation führen kann (vgl. §3, Abs. 5, LHG und §62, Abs. 3, ZHFRUG). Deshalb weisen wir hier noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass Seminar- und Abschlussarbeiten selbständig anzufertigen sind. Insbesondere bedeutet das, dass die Verwendung fremder Werke stets deutlich gemacht werden muss und entsprechende Quellen anzugeben sind.

Das Seminar für Computerlinguistik bietet regelmäßig Lehrveranstaltungen zum wissenschaftlichen Schreiben an. Darüber hinaus stehen verschiedene Leitfäden zu diesem Thema zur Verfügung:

Für Fragen zum Abfassen von Abschlussarbeiten steht am ICL Felix Hieber als Ansprechpartner zur Verfügung.

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